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3.2 Deutschland
Das E-Bike und die gesetzlichen Grundlagen
(Deutschland)
Ihr FLYER E-Bike unterstützt Sie mit bis zu 250
Watt bis zu einer Geschwindigkeit von maxi-
mal 25 km/h. Es muss den Bestimmungen der
StVZO entsprechen. Bitte lesen Sie diesbezüg-
lich die Erläuterungen sowie die allgemeinen
Hinweise in der Allgemeinen Bedienungsan-
leitung. Im Folgenden sind die gesetzlichen
Vorgaben für ein E-Bike beschrieben.
Der Motor darf nur als Unterstützung beim
Treten dienen, d.h. er darf nur „helfen“,
wenn der Fahrer selbst in die Pedale tritt
Die Motorleistung darf im Mittel 250 Watt
nicht überschreiten.
Mit zunehmender Geschwindigkeit muss
die Motorleistung immer weiter abnehmen.
Bei 25 km/h muss die Unterstützung des
Motors sich abschalten.
Fahrerlaubnis und Führerschein
Es besteht keine Helmpflicht. In Ihrem ei-
genen Interesse und zu Ihrer Sicherheit
sollten Sie jedoch immer mit Helm fahren.
Es besteht keine Führerscheinpflicht.
Es besteht keine Versicherungspflicht.
Die Regelung für die Benutzung von Rad-
wegen entspricht der von normalen Fahr-
rädern.
Die Schiebehilfe
Bei einigen Modellen ist eine sogenannte
Schiebehilfe montiert. Diese ist in der Lage,
ihr E-Bike langsam mit bis zu maximal 6 km/h
zu bewegen, ohne dass Sie in die Pedale treten
müssen, z.B. um das E-Bike aus einer Unter-
führung oder an steilen Rampen zu schieben.
Bitte benutzen Sie die Schiebehilfe nicht
zum Anfahren, sie ist hierfür nicht geeignet.
Das schnelle E-Bike und die gesetzlichen
Grundlagen in Deutschland
Das schnelle E-Bike unterstützt Sie mit bis zu
500 Watt Nenndauerleistung bis zu einer Ge-
schwindigkeit von maximal 45 km/h.
Rechtlich ist Ihr schnelles E-Bike ein Klein-
kraftrad (mit geringer Leistung) der Klasse
L1e
es muss den Bestimmungen der StVZO
entsprechen.
Bitte lesen Sie diesbezüglich die Erläuterun-
gen sowie die allgemeinen Hinweise in der All-
gemeinen Bedienungsanleitung.
Wird das schnelle E-Bike nur mit Motorun-
terstützung betrieben, so darf es nicht schnel-
ler als 20 km/h fahren. Um eine Geschwindig-
keit von 45 km/h zu erreichen, bedarf es einer
Kombination aus der Unterstützung des Mo-
tors sowie Ihrer eigenen Tretkraft.
Es darf kein Kinderanhänger gezogen wer-
den, in dem ein Kind transportiert wird.
Für Sie als Fahrer bedeutet das
Ein E-Bike mit Schiebehilfe ist ein E-Bike im
oben beschriebenen Sinne, beinhaltet aber
noch bestimmte Besonderheiten: Mittels eines
Knopfes können Sie mit der Schiebehilfe aus
dem Stand bis 6 km/h unterstützt werden. Die
gesetzlichen Vorschriften sind überwiegend
dieselben wie beim normalen E-Bike. Hier
spricht man rechtlich jedoch nicht mehr von
einem Fahrrad, sondern von einem Kraftfahr-
zeug mit Ausnahmeregelung. Daher ist auch
die Benutzung der Radwege nicht wie bei ei-
nem schnellen E-Bike geregelt.
D
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