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Mit einem FLYER Elektrofahrrad erwerben
Sie ein hochwertiges, in der Schweiz kunden-
spezifisch montiertes Qualitätsprodukt. Wir
bieten Ihnen deshalb überdurchschnittliche
Garantieleistungen.
35.1 Voraussetzungen für einen
Gewährleistungs- bzw. Garantiean-
spruch
Die BIKETEC AG gewährt auf ihren FLYER-Elek-
trofahrrädern folgende Garantiefristen ab Kauf-
datum gegen Fabrikations- und Materialfehler:
Rahmen: 10 Jahre Garantie auf Rahmenbruch
Weitere FLYER-spezifische Komponenten:
5 Jahre auf Materialfehler
Akku: 2 Jahre (60% der Nennkapazität)
Für alle anderen Bauteile und Ausstattungs-
komponenten gilt die gesetzliche Gewährleis-
tungsfrist, jedoch mindestens eine Frist von 2
Jahren. Abnützung von Verschleißteilen ist von
Gewährleistung und Garantie ausgenommen.
Innerhalb der Gewährleistungs- bzw. Ga-
rantiefrist werden Produktemängel durch Er-
satz oder kostenlose Reparatur behoben. Alle
Gewährleistungs- bzw. Garantieleistungen
können nur von einem von der Biketec AG aner-
kannten FLYER-Fachhändler nach vorgängiger
Genehmigung durch die Biketec AG erbracht
werden.
35. Gewährleistungs- und Garantiebedingungen
Gewährleistung bzw. Garantie sind auf ei-
nen Folgebesitzer bzw. Eigentümer übertrag-
bar. Ein Kaufnachweis (Rechnung / datiertes
Verkaufsdokument), welcher das FLYER-
Elektrofahrrad identifiziert, ist hierzu zwin-
gend erforderlich. Die Gewährleistungs- bzw.
Garantiefrist beginnt ab dem Kaufdatum beim
Händler, jedoch maximal 6 Monate nach Aus-
lieferung ab Werk zu laufen.
Gewährleistung und Garantie gelten für
Komplettfahrräder, die von einem von der
Biketec AG anerkannten FLYER-Fachhändler
endmontiert und justiert wurden.
Nicht abgedeckt sind Schäden, die durch
normale Abnutzung und Verschleiß (z.B. Rei-
fen, Schläuche, Ketten, Bremsbeläge etc.) im
normalen Gebrauch entstehen.
Es liegt im Verantwortungsbereich des
FLYER-Besitzers, sein Fahrrad regelmäßig zu
warten und zu pflegen.
35.2 Ausschlüsse von Gewährleis-
tung und Garantie
Die Gewährleistung und Garantie gelten nicht
bei Benutzung im Renn- und Wettkampfein-
satz oder bei gewerblichem Gebrauch.
Gewährleistung und Garantie erlöschen,
wenn FLYER-Elektrofahrräder anders als be-
stimmungsgemäß gebraucht, unzureichend ge-
wartet, falsch repariert, umgebaut oder modifi-
ziert oder durch einen Unfall oder übermäßigen
oder falschen Gebrauch beschädigt werden.
Gewährleistung bzw. Garantie wird nur
gewährt, wenn keine anderen als Original-
Komponenten, auch im Austausch, verwendet
werden.
Verschleißteile sowie Arbeitsleistungen
vom Händler sind generell von diesem Garan-
tieanspruch ausgenommen.
Die Biketec AG behält sich das Recht vor, bei
einem Austausch eines FLYERs oder von Kom-
ponenten im Rahmen von Gewährleistungs
bzw. Garantieleistungen funktionell gleichwer-
tige Ware zu liefern bzw. zu verbauen.
Die Inanspruchnahme von Gewährleistung
und / oder Garantie führt nicht zu einer Ver-
längerung der ursprünglichen Frist von 2 bzw.
5 Jahren.
Adresse
Biketec AG
Schwende 1
CH - 4950 Huttwil
Telefon +41 62 959 55 55
Fax +41 62 959 55 66
info@flyer.ch
www.flyer.ch
Gewähleistungs- und Garantiebedingungen
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  • Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich habe ein gebrauchten Velo Flyer Serie L gekauft von Privat.
    Ich hätte gerne ein Handbuch Bedienungsanleitung dazu um besser zu verstehen oder als Nachschlage Werk bei Fragen.
    Können Sie mir ein solche Bedienungsanleitung senden?
    mfg J. Baumgartner Eingereicht am 7-9-2022 19:14

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