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DE
6. Gesetzliche
Bestimmungen
Die Regelungen und Vorschriften für
E-Bikes werden ständig überarbeitet
und geändert. Informieren Sie sich
über Änderungen in den Rechtsvor
-
schriften, damit Sie stets auf dem aktu-
ellen Stand sind.
Für Pedelecs und E-Bikes gelten teils Sonderbe
-
stimmungen für die Nutzungsgrenzen, d.h., sie
sind teilweise wie ein Fahrrad zu nutzen, teilweise
aber auch nicht.
Bevor Sie mit Ihrem FLYER am öffentlichen
Strassenverkehr teilnehmen, informieren Sie sich
daher bitte über die jeweils geltenden nationalen
Vorschriften.
Diese Informationen können Sie bei Ihrem
FLYER Fachhändler, den jeweiligen nationalen
Fahrrad- oder E-Bike-Verbänden und auch im
Internet erhalten.
Dort informiert man Sie darüber, wie Ihr FLYER
ausgestattet sein muss, damit Sie am öffentlichen
Strassenverkehr teilnehmen können.
Es wird beschrieben, welche Beleuchtungsanla
-
gen installiert sein oder mitgeführt werden müs-
sen, und mit welchen Bremsen das Fahrrad aus-
gestattet sein muss.
Man erhält in den jeweils geltenden nationalen
Vorschriften Angaben zu geltenden Altersbe
-
schränkungen sowie dazu, in welchem Alter man
wo fahren darf oder muss. Auch die Teilnahme
von Kindern am öffentlichen Strassenverkehr
wird hier geregelt. Wenn es eine Helmpicht gibt,
wird diese angegeben.
Prüfen Sie, ob Ihre private Haftpicht-
versicherung mögliche Schäden, die
durch den Einsatz des FLYER E-Bikes
entstehen, abdeckt.
7. Bestimmungs-
gemässer Gebrauch
FLYER sind für den Transport oder die
Fortbewegung einer einzelnen Person
ausgelegt. Das Mitführen einer zweiten
Person ist nicht zulässig.
Das Mitführen von Gepäck ist nur zulässig mit
einer am FLYER angebrachten geeigneten Vor
-
richtung und sicherer Befestigung des Gepäcks.
Dabei dürfen die maximale Tragfähigkeit des
Gepäckträgers sowie das höchstzulässige Ge
-
samtgewicht des Fahrzeugs nicht überschritten
werden (siehe „Technische Daten“).
Zulässiges Gesamtgewicht:
Gewicht Fahrer + Gewicht FLYER + Ge
-
wicht Akku + Gewicht Gepäck + Gewicht
Anhänger
Wenn sie so ausgestattet sind, wie es die nationale
Gesetzgebung vorschreibt, dürfen E-Bikes, die ent
-
sprechend City- und Trekkingräder ausgestattet
sind, im öffentlichen Strassenverkehr und auf un
-
befestigten Wegen wie z.B. Feldwegen, eingesetzt
werden.
Es entfällt jede Haftung und Gewährleistung seitens
FLYER Fachhändler und Hersteller, wenn die Ver
-
wendung über diesen bestimmungsgemässen Ge-
brauch hinausgeht, wenn Sicherheitshinweise nicht
eingehalten werden, wenn der FLYER überladen
wird, im Gelände benutzt wird oder Mängel unsach
-
gemäss beseitigt werden. Zudem müssen die Vorga-
ben zu Wartung und Pege eingehalten werden, da-
mit Haftung und Gewährleistung bestehen bleiben.
Ihr FLYER ist nicht für Extrembelastungen, wie
z. B. Fahren über Treppen oder Sprünge, harte
Anwendungen wie genehmigte Wettbewerbsver
-
anstaltungen, Trickfahrten oder Kunstsprunggu-
ren, ausgelegt.
FLYER E-Bikes sind nicht für die Teilnahme an
Wettbewerben/Wettkämpfen zugelassen.
Bei Fragen zu den Nutzungsgrenzen wenden
Sie sich an Ihren FLYER Fachhändler oder den
Hersteller.
Informieren Sie sich über die geltende Gesetzge
-
bung, bevor Sie mit Ihrem FLYER auf öffentlichen
Strassen und Wegen fahren. Fahren Sie nur auf
Strecken, die für Fahrzeuge freigegeben sind.
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