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3.5 Hinweise zur
Verwendung
3.5.1 Gesetzliche Bestimmungen
Ein FLYER Pedelec mit elektrischer Tret-
unterstützung bis zu einer maximalen
Geschwindigkeit von 25 km/h gilt als Fahr-
rad bzw. EPAC (engl. Electrically Power
Assisted Cycles).
Es gelten die nationalen gesetzlichen
Bestimmungen für Fahrräder bzw. EPAC.
Ein FLYER S-Pedelec mit elektrischer
Tretunterstützung bis zu einer maximalen
Geschwindigkeit von 45 km/h gilt als Kraft-
fahrzeug der Klasse L1e-B.
Es gelten die nationalen gesetzlichen
Bestimmungen für Kraftfahrzeuge der
Klasse L1e-B oder gesonderte gesetzliche
Bestimmungen für S-Pedelecs.
i
Wichtig: Regelungen und Vor-
schriften für E-Bikes (Pedelecs und
S-Pedelecs) können überarbeitet
und geändert werden. Informieren
Sie sich über Änderungen in den
Rechtsvorschriften, damit Sie stets
auf dem aktuellen Stand sind.
Informationen zu den jeweils geltenden
nationalen Vorschriften können Sie bei
Ihrem FLYER Fachhändler, den jeweiligen
nationalen Fahrrad- oder E-Bike-Verbänden
sowie im Internet erhalten.
Informieren Sie sich insbesondere zu fol-
genden Fragen:
Wie muss Ihr E-Bike ausgestattet sein,
damit Sie am öffentlichen Strassenver-
kehr teilnehmen können?
Welche Beleuchtungsanlagen müssen
installiert sein oder mitgeführt werden?
Mit welchen Bremsen muss das E-Bike
ausgestattet sein?
Unterliegt die Nutzung meines E-Bikes
einer Altersbeschränkung?
Wo (auf Strassen oder Radwegen) müssen
oder dürfen Sie in welchem Alter7 mit Ihrem
E-Bike fahren?
7 Für die Teilnahme von Kindern am öffentlichen Strassen-
verkehr gelten gesonderte gesetzliche Bestimmungen.
Gibt es eine Helmpflicht für das Fahren
mit Ihrem E-Bike?
3.5.2 Fahren im Strassenverkehr
Allgemein
Wenn Sie mit Ihrem E-Bike am Strassen-
verkehr teilnehmen berücksichtigen Sie fol-
gende allgemeine Verhaltensregeln:
Beachten und befolgen Sie die für Ihr
E-Bike geltenden landesspezifischen und
regionalen Vorschriften zum Strassen-
verkehr sowie die Vorschriften zur Aus-
stattung des E-Bikes.8
Tragen Sie helle Kleidung mit reflektie-
renden Elementen, damit Sie für andere
Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sind.
Verwenden Sie während der Fahrt keine
mobilen Geräte wie z. B. Smartphones,
MP3-Abspielgeräte o. Ä.
Halten Sie beide Hände am Lenker, fah-
ren Sie nicht freihändig.
Fahren Sie vorausschauend und neh-
men Sie Rücksicht auf andere Verkehrs-
teilnehmer. Achten Sie darauf, dass nie-
mand geschädigt, gefährdet, behindert
oder belästigt wird.
Pedelec im Strassenverkehr verwenden
Neben den allgemeinen Hinweisen gilt
für die Verwendung Ihres Pedelecs im
Strassenverkehr:
Ihr Pedelec muss mit den für Fahr-
räder vorgeschriebenen Beleuchtungs-
komponenten ausgestattet sein (Schein-
werfer + weisser Rückstrahler vorne,
Schlussleuchte + roter Rückstrahler hin-
ten, Rückstrahler an den Pedalen, seit-
liche Rückstrahler / Reflektorstreifen an
Vorder- und Hinterrad).
Fahren Sie auf den für Fahrräder vor-
gesehenen Fahrbahnen.
Tragen Sie für Ihre Sicherheit einen
geeigneten Fahrradhelm9.
8 Siehe dazu die Angaben unter „Pedelec im Strassen-
verkehr verwenden“ bzw. „S-Pedelec im Strassenver-
kehr verwenden“ in diesem Kapitel.
9 Entsprechend den landesspezifischen / regionalen
Vorschriften oder nach Norm DIN EN 1078 geprüft mit
CE-Prüfzeichen.
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