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Mit einem FLYER Elektrofahrrad erwerben
Sie ein hochwertiges, in der Schweiz kunden-
spezifisch montiertes Qualitätsprodukt. Wir
bieten Ihnen deshalb überdurchschnittliche
Garantieleistungen.
35.1 Voraussetzungen für einen
Gewährleistungs- bzw. Garantiean-
spruch
Die BIKETEC AG gewährt auf ihren FLYER-Elek-
trofahrrädern folgende Garantiefristen ab Kauf-
datum gegen Fabrikations- und Materialfehler:
Rahmen: 10 Jahre Garantie auf Rahmenbruch
Weitere FLYER-spezifische Komponenten:
5 Jahre auf Materialfehler
Akku: 2 Jahre (60% der Nennkapazität)
Für alle anderen Bauteile und Ausstattungs-
komponenten gilt die gesetzliche Gewährleis-
tungsfrist, jedoch mindestens eine Frist von 2
Jahren. Abnützung von Verschleißteilen ist von
Gewährleistung und Garantie ausgenommen.
Innerhalb der Gewährleistungs- bzw. Ga-
rantiefrist werden Produktemängel durch Er-
satz oder kostenlose Reparatur behoben. Alle
Gewährleistungs- bzw. Garantieleistungen
können nur von einem von der Biketec AG aner-
kannten FLYER-Fachhändler nach vorgängiger
Genehmigung durch die Biketec AG erbracht
werden.
35. Gewährleistungs- und Garantiebedingungen
Gewährleistung bzw. Garantie sind auf ei-
nen Folgebesitzer bzw. Eigentümer übertrag-
bar. Ein Kaufnachweis (Rechnung / datiertes
Verkaufsdokument), welcher das FLYER-
Elektrofahrrad identifiziert, ist hierzu zwin-
gend erforderlich. Die Gewährleistungs- bzw.
Garantiefrist beginnt ab dem Kaufdatum beim
Händler, jedoch maximal 6 Monate nach Aus-
lieferung ab Werk zu laufen.
Gewährleistung und Garantie gelten für
Komplettfahrräder, die von einem von der
Biketec AG anerkannten FLYER-Fachhändler
endmontiert und justiert wurden.
Nicht abgedeckt sind Schäden, die durch
normale Abnutzung und Verschleiß (z.B. Rei-
fen, Schläuche, Ketten, Bremsbeläge etc.) im
normalen Gebrauch entstehen.
Es liegt im Verantwortungsbereich des
FLYER-Besitzers, sein Fahrrad regelmäßig zu
warten und zu pflegen.
35.2 Ausschlüsse von Gewährleis-
tung und Garantie
Die Gewährleistung und Garantie gelten nicht
bei Benutzung im Renn- und Wettkampfein-
satz oder bei gewerblichem Gebrauch.
Gewährleistung und Garantie erlöschen,
wenn FLYER-Elektrofahrräder anders als be-
stimmungsgemäß gebraucht, unzureichend ge-
wartet, falsch repariert, umgebaut oder modifi-
ziert oder durch einen Unfall oder übermäßigen
oder falschen Gebrauch beschädigt werden.
Gewährleistung bzw. Garantie wird nur
gewährt, wenn keine anderen als Original-
Komponenten, auch im Austausch, verwendet
werden.
Verschleißteile sowie Arbeitsleistungen
vom Händler sind generell von diesem Garan-
tieanspruch ausgenommen.
Die Biketec AG behält sich das Recht vor, bei
einem Austausch eines FLYERs oder von Kom-
ponenten im Rahmen von Gewährleistungs
bzw. Garantieleistungen funktionell gleichwer-
tige Ware zu liefern bzw. zu verbauen.
Die Inanspruchnahme von Gewährleistung
und / oder Garantie führt nicht zu einer Ver-
längerung der ursprünglichen Frist von 2 bzw.
5 Jahren.
Adresse
Biketec AG
Schwende 1
CH - 4950 Huttwil
Telefon +41 62 959 55 55
Fax +41 62 959 55 66
info@flyer.ch
www.flyer.ch
Gewähleistungs- und Garantiebedingungen
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