A. Hinweise auf Drittanbieter. Jegliche
Kopien der Daten und/oder zugehörigen
Pakete müssen die betreffenden
Hinweise auf Drittanbieter enthalten,
wie nachfolgend dargelegt, und wie
nach folgend beschrieben verwendet,
die dem Gebiet (oder einem Teil davon)
entsprechen:
HinweisLand
“© Royal Jordanian Geogra-
phic Centre”. The foregoing
notice requirement for Jordan
Data is a material term of the
Agreement. If Client or any of
its permitted sublicensees (if
any) fail to meet such require-
ment, HERE shall have the
right to terminate Client’s
license with respect to the
Jordan Data.
Jorda-
nien
B. Jordanische Daten. Der Kunde und
dessen zulässigen Unterlizenznehmer
(falls vorhanden) dürfen die Datenbank
von HERE für das Land Jordanien
(“Jordanische Daten”) nicht für die
Verwendung in Enterprise-Applikationen
für (i) nicht jordanische Einrichtungen
für die Verwendung nur der jordanischen
Daten in Jordanien oder (ii) Kunden mit
Sitz in Jordanien lizenzieren und/oder
anderweitig weitergeben. Zusätzlich
dürfen der Kunde, seine zulässigen
Lizenznehmer (falls vorhanden) und
Endbenutzer die jordanischen Daten
nicht in Enterprise-Applikationen
verwenden, wenn diese Partei (i) eine
nicht jordanische Einrichtung ist, die die
jordanischen Daten nur in Jordanien
verwendet, oder (ii) ein Kunde mit Sitz
in Jordanien. Für das Vorstehende sind
“ Enterprise-Applikationen” Geo-
Marketing-Anwendungen, GIS-Anwen-
dungen, mobile Vermögensverwaltungs-
anwendungen, Call-Center-Anwen-
dungen, Telematik-Anwendungen,
Internet-Anwendungen für öffentliche
Organisation oder für die Bereitstellung
von Geocoding-Services.
V. Europäisches Gebiet
A. Einsatz bestimmter Verkehrs-Codes
in Europa
1. Allgemeine Einschränkungen für
Verkehrs-Codes. Der Kunde bestätigt
und stimmt zu, dass der Kunde in
bestimmten Ländern des europäi-
schen Gebiets Rechte direkt von den
Drittanbietern des RDS-TMC-Codes
erhalten muss, um die Verkehrs-Codes
in den Daten zu empfangen und
nutzen und Endbenutzer-Transak-
tionen anbieten zu dürfen, die in jegli-
cher Weise von solchen Verkehrs-
Codes abgeleitet sind. Für diese
Länder stellt HERE die Daten mit den
Verkehrs-Codes für den Kunden erst
nach der Bescheinigung durch den
Kunden bereit, diese Rechte eingeholt
zu haben.
2. Anzeige der Legenden für Rechte
von Dritten für Belgien. Der Kunde
muss für jede Transaktion, die
Verkehrs-Codes für Belgien verwendet,
die folgende Information für den
Endbenutzer bereitstellen: “Traffic
Codes for Belgium are provided by the
Ministerie van de Vlaamse Gemeen-
schap and the Ministèrie de l’Equipe-
ment et des Transports.”
B. Karten auf Papier. In Bezug auf alle
dem Kunden erteilten Lizenzen für die
Herstellung, den Verkauf oder die
Weitergabe von Karten auf Papier (d. h.
Karten auf Papier oder einem mit Papier
vergleichbarem Medium): (a) ist eine
solche Lizenz im Hinblick auf Daten für
467
C-MAX (CEU) Vehicles Built From: 16-03-2015 Vehicles Built Up To: 19-07-2015, CG3642deDEU deDEU, Edition date: 02/2015, First Printing
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