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3. GEWÄHRLEISTUNG
3. GEWÄHRLEISTUNG
GEWÄHRLEISTUNG
Unsere Artikel sind mit den gesetzlich vorgeschrie-
benen 24 Monaten Gewährleistung ausgestattet.
Sollten Sie einen berechtigten Gewährleistungsan-
spruch geltend machen wollen, so wenden Sie sich
immer an Ihren Händler, der Gewährleistungsgeber
und für die Abwicklung zuständig ist. Während die-
ser Zeit werden evtl. auftretende Funktionsmängel
sowie Fabrikations- oder Materialfehler kostenlos
behoben. Weitergehende Ansprüche z. B. bei Folge-
schäden sind ausgeschlossen.
Der Transport zur Servicestelle muss frei erfolgen,
der Rücktransport zu Ihnen erfolgt ebenfalls frei.
Unfreie Sendungen können nicht angenommen wer-
den. Für Transportschäden und Verlust Ihrer Sen-
dung können wir keine Haftung übernehmen. Wir
empfehlen daher eine entsprechende Versicherung.
Senden Sie Ihr Gerät bitte an die für das jeweilige
Land zuständige Servicestelle
Zur Bearbeitung Ihrer Gewährleistungsansprüche
müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Legen Sie Ihrer Sendung den Kaufbeleg (Kassen-
zettel/Rechnungskopie) bei.
Betrieb des Gerätes gemäß der Bedienungsanlei-
tung im nichtgewerblichen Bereich.
Es wurden ausschließlich empfohlene Stromquel-
len und empfohlenes Zubehör verwendet.
Feuchtigkeitsschäden, Fremdeingriffe, Verpolung,
Überlastungen und mechanische Beschädigungen
liegen nicht vor.
Fügen Sie sachdienliche Hinweise zur Aufndung
des Fehlers oder des Defektes bei.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Sowohl die Einhaltung der Montage- und Betriebs-
anleitung als auch die Bedingungen und Methoden
bei Installation, Betrieb, Verwendung und Wartung
der Fernsteuerkomponenten können von uns nicht
überwacht werden. Daher übernehmen wir keinerlei
Haftung für Verluste, Schäden oder Kosten, die sich
aus fehlerhafter Verwendung und Betrieb ergeben
oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen.
Generell übernimmt die Fa. Ripmax keinerlei Haf-
tung für die gesamte Funktionskette “Modell”.
Ripmax haftet nicht für Verluste, Folgeschäden,
Schäden oder Kosten, die sich aus fehlerhafter Ver-
wendung und Betrieb ergeben oder in irgendeiner
Weise damit zusammenhängen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpichtung der
Fa. Ripmax zur Leistung von Schadensersatz, gleich
aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rech-
nungswert der an dem schadensstiftenden Ereignis
unmittelbar beteiligten Warenmenge der Fa. Ripmax.
ZULASSUNGSBESTIMMUNGEN
Die Richtlinie "RE" ist die europäische Direktive für
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrich-
tungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer
Konformität. Mit der Richtlinie ist unter anderem das
Inverkehrbringen, sowie die Inbetriebnahme von
Funkanlagen in der Europäischen Gemeinschaft
festgelegt.
Als Zeichen, dass die Geräte den gültigen Europä-
ischen Normen entsprechen, wird das CE-Symbol
angebracht. Diese Kennzeichnung ist für alle Länder
in der Europäischen Union gleich. Dieses Produkt
kann in allen EU-Ländern und in der Schweiz betrie-
ben werden. Wir weisen darauf hin, dass die Ver-
antwortung für eine den Richtlinien entsprechende
Funkanlage bei Ihnen, dem Anwender liegt.
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Hiermit erklärt die Futaba Corporation, dass sich die-
ses Gerät in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie
2014/53/EU bendet. Der vollständige Text der EU
Konformitätserklärung ist einsehbar auf:
www.rc.futaba.co.jp/english/dl/declarations.html
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Futaba T-6L Bedienungsanleitung - Englisch - 24 seiten


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