Original-Bedienungsanleitung FUXTEC CTL-900_de_en_fr_ ita_rev3
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4. Pflegeanleitung
Die Textilien des Wagens können mit einem Schwamm und warmer Seifenlauge gereinigt werden.
Verwenden Sie grundsätzlich zur Reinigung des Textilbezugs keine scharfen oder scheuernden
Reinigungsmittel (Chlor usw.), sondern lediglich eine leichte Seifenlauge oder ein spezielles
Textilreinigungsmittel.
Die Kunststoffteile sowie das Fahrgestell reinigen Sie ebenfalls mit einer Seifenlauge. Nach Gebrauch
des Wagens bei Regen und Nasse unbedingt das Gestell reinigen und abtrocknen. Bei Durchnässung
des Stoffbezugs den Wagen im aufgestellten bzw. aufgespannten Zustand trocknen lassen.
Die Räder sollten Sie regelmäßig abnehmen und die Achsen sowie alle Gelenkverbindungen
und die Federung mit einem Spray auf Basis von Silikon (kein Fett oder Öl) behandeln.
Somit ermöglichen Sie einen leichten und leisen Lauf Ihres Wagens und begrenzen
vorzeitige Verschleißerscheinungen. Achten Sie durch entsprechende Pflege Ihres Wagens
darauf, dass kein Flugrost entsteht, da dieser keinen Reklamationsgrund darstellt.
5. Gewährleistung
Dieses Produkt wurde nach höchsten Qualitätsstandards gefertigt. Bei Erwerb eines Neuprodukts
wird vom Hersteller die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten gewährt, beginnend mit dem
Verkaufsdatum. Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf Mängel, die auf Material- und/oder
Herstellungsfehler sowie auf die Nichterfüllung zugesicherter Eigenschaften zurückzuführen sind. Bei
Geltendmachung der Gewährleistung ist der Original-Verkaufsbeleg mit Verkaufsdatum beizufügen.
Gewährleistungsreparaturen werden ausschließlich durch die FUXTEC GmbH durchgeführt. Ein
Gewährleistungsanspruch besteht nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Von der gesetzlichen Gewährleistung ausgeschlossen sind alle Schäden, die durch folgende Ereignisse
hervorgerufen werden:
- Missbrauch, Überlastung oder
Vernachlässigung.
- gewerblichen Gebrauch (Industrie,
Handwerk, Vermietung).
- Reparaturen durch nicht autorisierte
Stellen.
- Beschädigungen durch
Fremdeinwirkung, Fremdkörper,
Substanzen oder Unfälle.
Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen.