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Ein gefahrloser Betrieb ist möglich, wenn der
Unterdruck im Aufstellraum der Feuerstätte 4Pa
(0,04mbar) nicht überschreitet. Dies kann
erreicht werden, wenn durch nicht
verschließbare Öffnungen, z.B. in Türen,
Fenstern, in Verbindung mit einem Zuluft-/
Abluftmauerkasten oder durch andere
technische Maßnahmen, die zur Verbrennung
benötigte Luft nachströmen kann.
Es muss daher immer für ausreichend Zuluft
gesorgt werden.
Ein Zuluft-/Abluftmauerkasten allein stellt die
Einhaltung des Grenzwertes nicht sicher.
Hinweis: Bei der Beurteilung muss immer der
gesamte Lüftungsverbund der Wohnung beachtet
werden. Ziehen Sie zur Beurteilung den Rat des
zuständigen Schornsteinfeger-meisters hinzu.
Wird die Dunstabzugshaube ausschließlich im
Umluftbetrieb eingesetzt, ist der Betrieb ohne
Einschränkung möglich.
Spezielle Hinweise für
Gaskochgeräte
Bei der Montage über Gaskochstellen sind die
national einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen (zB in Deutschland: Technische
Regeln Gasinstallation TRGI) zu beachten.
Es müssen die jeweils gültigen
Einbauvorschriften und -hinweise der Gas-
Gerätehersteller beachtet werden.
Bei der Montage ist zu beachten, dass sich nur
eine Seite der Dunstbzugshaube direkt neben
einem Hochschrank oder einer Wand befinden
darf. Es besteht sonst die Gefahr eines
Hitzestaus. Der Abstand zur Wand oder zum
Hochschrank muss mindestens 50 mm
betragen.
VERBRENNUNGSGEFAHR
Betreiben Sie nicht mehr als zwei Gaskochstellen
gleichzeitig über einen Zeitraum von max.
15 Minuten bei höchster Wärme-belastung. Durch
die Hitzeeinwirkung besteht Verbrennungsgefahr
beim Berühren der Gehäuseoberflächen!
Beachten Sie, dass ein Großbrenner mit mehr
als 5 kW (Wok) der Leistung von zwei
Gasbrennern entspricht.
Die Dunstabzugshaube kann durch die starke
Hitzeeinwirkung beschädigt werden.
Betreiben Sie eine Gaskochstelle nie ohne
aufgesetztes Kochgeschirr. Regeln Sie die
Flamme so, dass sie nicht über das
Kochgeschirr hinausragt.
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