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Allgemeine
Garantiebedingungen
Generelle Information
Dieses Produkt ist ein nach dem Stand der Technik gefer-
tigtes Qualitäts erzeugnis und erfüllt die hohen Anforderun-
gen der DIN EN 13240. Öfen von Ganz Baukeramik AG sind
moderne technische Geräte, die für das Aufstellen und An-
schliessen an den Schornstein besondere Fachkenntnisse
verlangen. Daher dürfen unsere Produkte nur von Fachbe-
trieben unter Einhaltung der gültigen gesetzlichen Bestim-
mungen eingebaut und in Betrieb genommen werden.
Erwerbsnachweis
Der Erwerb ist mit Rechnung oder Kaufbeleg zu belegen.
Ohne diesen Nachweis sind wir zu keiner Garantieleistung
verpflichtet. Mit dem Datum der Fakturierung von Ganz
Baukeramik AG beginnt die Garantiezeit.
Garantiezeit
Wir übernehmen für unser Produkt folgende Garantie:
2 Jahre Einwandfreie Werkstoffbeschaffenheit des
Stahlkörpers. Auf bewegliche Teile wie Griffe
und Stellhebel, Schieber und Rost.
6 Monate Auf Verschleissteile wie Glas, Schamotte,
Vermiculite, Keramik, Speckstein
Von der Garantie ausgeschlossen ist der normale Ver-
schleiss, wie er bei üblicher Nutzung des Cheminéeofens
entsteht, sowie Schäden die durch unsachgemässe Hand-
habung und Wartung, thermische Über belastung oder
Nichtbeachtung der Montage- und Bedienungsanleitung
entstehen. Solche Schäden können sein:
•Lackverfärbung durch thermische Belastung
•Oberflächenveränderung der Glasscheibe wie Russfah-
nen oder angesinterte Flugasche
•Verfärbung der Schamottesteine oder feine Risse in den
Steinen die auf die Funktion keinen Einfluss haben
•Gerissene Schamottesteine, Keramik, Speckstein oder Glas
durch mechanische oder thermische Überbelastung
•Verhärtete Dichtung durch thermische Belastung
•Falscher Transport oder Lagerung und unsachgemässe
Handhabung und / oder Gebrauch
•Fehlende Wartung
•Fehlerhafter Einbau oder Anschluss des Gerätes oder
•Nichtbeachtung der Aufbau- und Bedienungsanleitung
•Abänderung an dem Ofen durch firmenfremde Personen
Mängelbeseitigung
Innerhalb der Garantiezeit beheben wir kostenfrei alle Män-
gel, die nachweislich auf Materialfehler oder Herstellungs-
fehler beruhen. Die Meldung muss zeitnah an den Fachbe-
trieb erfolgen und dieser muss eine schriftliche Beurteilung
des Mangels einreichen. Ein weitergehender Schadenersatz
ist ausgeschlossen.
Bei Mängel die von der Garantie ausgeschlossen sind oder
bei Anforderungen des Kundendienstes bei Ersatz von Ver-
schleissteilen berechnen wir alle entstandenen Kosten dem
Auftraggeber.
Durch die Instandsetzung oder Austausch verschiedener
Komponenten verlängert sich die Garantiezeit nicht.
Für die ersetzten Teile gilt die vom Gesetzgeber festge-
schriebene Garantiezeit.
Haftung
Schäden, die über den von uns gelieferten Ofen hinausge-
hen, werden nicht anerkannt, wenn diese nicht vom Gesetz-
geber so gefordert oder geurteilt wurden.
Anmerkung
Auch ausserhalb unserer Garantiebedingungen steht Ihnen
Ihr Fachhändler gerne zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen,
Ihren Cheminéeofen regelmässig durch Ihren Fachhändler
zu überprüfen.