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Gewährleistung/ Beschaffenheitsvereinbarung
»2-Jahre Gewährleistung
Sie haben auf dieses Produkt einen
Gewährleistungsanspruch von 2 Jahren. Die
Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe des
Produktes von Ihrem Händler. Zum Nachweis bewah-
ren Sie bitte diese ausgefüllte Karte, den von Ihnen
unterzeichneten Übergabe-Check sowie den
Kaufbeleg für die Dauer der Gewährleistungsfrist auf.
Ohne Vorlage dieser Dokumente kann eine
Reklamation nicht bearbeitet werden.
WOFÜR ÜBERNEHMEN WIR
GEWÄHRLEISTUNG ?
Die Gewährleistung bezieht sich auf sämtliche
Material- und Herstellungsfehler, die zum Zeitpunkt
der Übergabe vorliegen. Die Gewährleistung gilt
ausschließlich für Produkte, an denen der Benutzer
nicht eigenhändig Änderungen vorgenommen hat
(z.B. auch Anbringen von Kiddy-Boards, Zweit-
sitzen, ...). Die Gewährleistung gilt auch nur für den
Erstbesitzer und ist nicht übertragbar.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG WIRD
ÜBERNOMMEN ....
Es wird keine Gewährleistung übernommen für
Mängel oder Schäden an der veräußerten Ware, die
von uns nicht zu vertreten sind. Dies gilt insbesonde-
re für
- natürliche Abnutzungserscheinungen (Verschleiß)
und Schäden durch übermäßige Beanspruchung.
- Folgefehler, die dadurch entstanden sind, dass
Schäden/Fehler nicht beachtet wurden und aufgrund
dessen zu einer erschwerten Reparatur führen.
- Schäden durch ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung (s. Gebrauchsanweisung)
- Schäden durch fehlerhafte Montage oder
Inbetriebsetzung.
- Schäden durch nachlässige Behandlung oder
mangelnde Wartung des Kaufgegenstandes
- Schäden durch unsachgemäße Änderungen des
Kaufgegenstandes.
GEWÄHRLEISTUNGSFALL ODER
NICHT?
- Rost: Das Gestell ist rostschutzbehandelt um einen
ordentlichen Grundschutz zu geben. Bei fehlender
Wartung kann es jedoch vorkommen, dass
Roststellen auftreten. Hierfür wird keine
Gewährleistung übernommen.
- Kratzer: Bei Auftreten von Kratzern handelt es sich
um normale Verschleißerscheinungen, wofür keine
Gewährleistung übernommen werden kann.
- Schimmelbildung: Wenn Textilteile feucht gewor-
den sind, müssen sie richtig getrocknet werden, um
Schimmelbildung zu vermeiden (siehe
Gebrauchsanweisung). Für Schimmelbildung kann
keine Gewährleistung übernommen werden.
- Bleichung der Stoffe: Wir bestätigen, dass die
Stoffe den gültigen Normen entsprechen. Durch
Sonneneinstrahlung, Schweißeinfluss,
Reinigungsmittel, Abrieb (insbesondere an den im
Griffbereich liegenden Stellen) oder zu häufiges
Waschen ist ein Ausbleichen nicht auszuschließen
und somit kein Reklamationsgrund.
- Noppenbildung der Stoffe: Gegen
Noppenbildung wird keine Gewährleistung über-
nommen. Dieses fällt unter allgemeine Kleiderpflege
und kann wie bei Wollpullovern einfach mit einer
Kleiderbürste oder Noppenmaschine beseitigt wer-
den.
- Einreißen der Nähte/Druckknöpfe/des Stoffes:
Bitte prüfen Sie beim Kauf genau, dass alle Stoffteile,
Nähte und Druckknöpfe ordnungsgemäß genäht und
befestigt sind. Eventuelle Beanstandungen von
Nähten/defekten Druckknöpfen müssen unverzüglich
nach Feststellen des Fehlers bei Ihrem Fachhändler
reklamiert werden.
- Räder: Kinderwagenräder werden nicht ausge-
wuchtet und können daher einen leichten
Höhenschlag („eiern“) aufweisen. Abgefahrene
Räder sind natürliche Verschleißerscheinungen.
Platten bei Lufträdern kann nur auf äußere
Einwirkung, spitze Gegenstände oder Fahren mit zu
niedrigem Luftdruck zurückgeführt werden. Hierfür
kann keine Gewährleistung übernommen werden.
Gebr_F6_A5 19.09.2007 8:29 Uhr Seite 21
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