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3. Betätigen Sie den jeweiligen Bremshebel im Stand und halten Sie den Bremshebel in dieser Stellung.
Nehmen Sie eine Sichtprüfung der Bremsanlage vom Bremshebel über die Leitungen bis zu den
Bremsen vor. Es darf an keiner Stelle Hydraulikflüssigkeit austreten. Zudem darf der
Widerstand/Druckpunkt am Hebel nicht nachlassen.
4. Prüfen Sie die Bremsscheibe auf Beschädigungen. Es dürfen sich keine Kerben, Ausbrüche, tiefe
Kratzer und sonstige mechanische Schäden daran befinden.
5. Heben Sie jeweils Vorder- und Hinterrad hoch und drehen Sie es mit der Hand. Die Bremsscheibe
muss plan laufen.
6. Prüfen Sie Ihre Bremsscheiben auf Verschmutzungen, im Besonderen auf Öle und Fette. Reinigen Sie
verschmutzte Bremsscheiben umgehend. (siehe Kap. 14.2, So reinigen und pflegen Sie Ihr Fahrrad).
7.8.3 Hydraulische Felgenbremsen prüfen
1. Nehmen Sie eine Sichtprüfung der Verschraubungen der gesamten Bremsanlage vor. Alle Schrauben
müssen fest sitzen.
2. Versuchen Sie mit Handkraft, die Bremsen von den Sockeln zu ziehen. Die Bremsen dürfen sich nicht
mit Handkraft von den Sockeln lösen.
3. Betätigen Sie den jeweiligen Bremshebel im Stand und halten Sie den Bremshebel in dieser Stellung.
Nehmen Sie eine Sichtprüfung der Bremsanlage vom Bremshebel über die Leitungen bis zu den
Bremsen vor. Es darf an keiner Stelle Hydraulikflüssigkeit austreten. Zudem darf der Widerstand/
Druckpunkt am Hebel nicht nachlassen.
4. Betätigen Sie beide Bremshebel.
Alle Bremsschuhe müssen mit nahezu ihrer gesamten Fläche die Felgenflanke berühren.
Die Bremsschuhe dürfen niemals - also auch dann nicht, wenn die Bremse nicht betätigt ist -
den
Reifen berühren.
5. Nehmen Sie eine Sichtprüfung der Bremsgummis vor. Die Bremsgummis dürfen nicht über den
Verschleißindikator abgefahren sein.
6. Nehmen Sie eine Sichtprüfung der Bremsenposition vor. Die Bremsschuhe müssen auf beiden Seiten
den gleichen Abstand zur Felge haben.
7.8.4 Felgenbremse mit Seilzug prüfen (MTB-Version)
1. Nehmen Sie eine Sichtprüfung der Bremsseile und deren Klemmung vor.
Die Bremsseile dürfen nicht beschädigt oder korrodiert sein.
Die Bremsseile bei Seilzugbremsen müssen über ihre gesamte Breite der Seilklemmung geklemmt
sein.
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