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3. Zulässige Brennstoffe
Zulässiger Brennstoff ist Scheitholz mit einer Länge von ca. 30 cm und einem Durch-
messer von ca. 10 cm sowie Braunkohlenbriketts.
Es darf nur lufttrockenes Scheitholz verwendet werden. Die Verfeuerung von Abfällen und
insbesondere von Kunststoff ist laut Bundesimmissionsschutzgesetz verboten. Darüber
hinaus schadet dies der Feuerstätte und dem Schornstein und kann zu Gesundheits-
schäden und aufgrund der Geruchsbelästigung zu Nachbarschaftsbeschwerden führen.
Lufttrockenes Scheitholz mit maximal 20% Wasser wird durch eine mindestens
einjährige (Weichholz) bzw. zweijährige Trockenzeit (Hartholz) erreicht.
Holz ist kein Dauerbrand-Brennstoff, so dass ein Durchheizen der Feuerstätte mit Holz
über Nacht nicht möglich ist.
4. Anheizen
Es ist unvermeidlich, dass beim ersten Anheizen durch Austrocknen von Schutzfarbe
eine Geruchsbelästigung entsteht, die nach kurzer Betriebsdauer beendet ist. Während
des Anheizen´s sollte der Aufstellraum gut belüftet werden. Ein schnelles Durchlaufen
der Anheizphase ist wichtig, da bei Bedienungsfehlern höhere Emissionswerte auftreten
können. Verwenden Sie zum Anzünden nie Spiritus, Benzin oder andere brennbare
Flüssigkeiten. Das Anfeuern sollte immer mit gut abgetrocknetem Holz erfolgen (nur Holz
verwenden zwischen 2 und 6 Jahre alt).
In der Anheizphase führen Sie dem Ofen Primär / Sekundärluft zu. Anschließend
wird ein Teil der Primärluft über den Dreh / Fächerrost geschlossen, der Abbrand wird über
die Primär / Sekundärluftregler gesteuert.
Lassen Sie den Ofen während dieser Anbrennphase nicht unbeaufsichtigt.
Absperrklappen der Abgasleitungen öffnen. Wenn Sie richtig angeheizt haben, bleibt die
Sichtscheibe weitestgehend sauber! Erst nachlegen, wenn sich keine Flamme mehr bildet.
6. Betrieb mehrerer Feuerstätten
Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder in einem Luftverbund ist
für ausreichend Verbrennungsluftzufuhr zu sorgen.
4.
5. Anheizempfehlung auf S.12.
7. Heizen in der Übergangszeit
In der Übergangszeit, d. h. bei höheren Außentemperaturen, kann es bei plötzlichem
Temperaturanstieg zu Störungen des Schornsteinzuges kommen, so dass die Heizgase
nicht vollständig abgezogen werden. Die Feuerstätte ist dann mit geringeren Brennstoff-
mengen zu befüllen und bei größerer Stellung des Primärluftschiebers / reglers so zu
betreiben, dass der vorhandene Brennstoff schneller (mit Flammentwicklung) abbrennt
und dadurch der Schornsteinzug stabilisiert wird. Bitte beim 1. Anheizen, auch in der
Übergangszeit, die Feuerung wie in der Anheizempfehlung beschrieben, bestucken.
8. Reinigung und Überprüfung
Der Kaminofen, die Rauchgaswege und Rauchrohre sollten jährlich - evtl. auch öfter,
z. B. nach der Reinigung des Schornsteines - nach Ablagerungen untersucht und ggf.
gereinigt werden. Der Schornstein muss ebenfalls regelmäßig durch den Kaminkehrer
gereinigt werden. Über die notwendigen Intervalle gibt Ihr zuständiger Kaminkehrer
Auskunft. Der Kaminofen sollte jährlich durch einen Fachmann überprüft werden.
Die Globe-fire Öfen sind mit hochhitzebeständiger Farbe beschichtet.
Wenn die Farbe nach mehrmaligem Heizen eingebrannt ist, kann die Oberfläche mit
einem Reinigungstuch gereinigt werden. Nach längerem Heizbetrieb kann die Farbe an
den heißen Teilen ausbleichen. Diese Stellen können mit Farbspray (hitzebeständig)
nachbehandelt werden, nachdem sie mit feiner Stahlwolle (kein Schmirgelpapier ver-
wenden) gesäubert wurden.
Das Sichtfenster in der Feuerraumtüre kann bei leichter Verschmutzung mit Glasreiniger
gereinigt werden (kein kratzender Reiniger). Fester, dicker Schmutzbelag kann mit
handelsüblichen Kaminglasreinigern oder einem Backofenreiniger entfernt werden.
Die Reinigung bitte nur im kalten Zustand vornehmen. Bei Entaschung Dreh / Fächerrost
gut reinigen.
5.
9. Bauarten
Bei Kaminöfen mit selbstschließenden Feuerraumtüren ist ein Anschluss an einen
bereits mit anderen Öfen und Herden belegten Schornstein möglich, sofern die
Schornsteinbemessung gem. DIN 4705, Teil 3, dem nicht widerspricht.
Kaminöfen mit selbstschließenden Feuerraumtüren müssen (außer beim Anzünden
beim Nachfüllen von Brennstoff und der Entaschung) unbedingt mit geschlossenem
Feuerraum betrieben werden, da es sonst zur Gefährdung anderer, ebenfalls an den
Schornstein angeschlossener Feuerstätten und zu einem Austritt von Heizgasen
kommen kann.
Kaminöfen ohne selbstschließende Sichtfenstertüren müssen an einen eigenen
Schornstein angeschlossen werden. Der Betrieb mit offenem Feuerraum ist nur unter
Aufsicht statthaft. Für die Schornsteinberechnung ist DIN 4705 anzuwenden.
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