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Eine scharfe Kette gewährleistet
eine optimale Schnittleistung. Sie
frisst sich mühelos durch das Holz
und hinterlässt große, lange Holz-
späne. Eine Sägekette ist stumpf,
wenn Sie die Schneidausrüstung
durch das Holz drücken müssen
und die Holzspäne sehr klein sind.
Bei einer sehr stumpfen Sägekette
fallen überhaupt keine Späne, son-
dern nur Holzstaub an.
Die sägenden Teile der Kette sind die
Schneidglieder, die aus einem Schnei-
dezahn und einer Tiefenbegrenzernase
bestehen. Der Höhenabstand zwischen
diesen beiden bestimmt die Schärftiefe.
Beim Schärfen der Schneidezähne
müssen folgende Werte berücksichtigt
werden:
- Schärfwinkel (30°)
- Brustwinkel (85°)
- Schärftiefe (0,65 mm)
- Rundfeilendurchmesser (4,0 mm)
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Zum Schärfen der Kette sind Spezialwerk-
zeuge erforderlich, die gewährleisten, dass die
Messer im richtigen Winkel und in der richtigen
Tiefe geschärft sind. Für den unerfahrenen
Benutzer von Kettengen empfehlen wir, die
Sägekette von einem Fachmann oder von einer
Fachwerkstatt schärfen zu lassen. Wenn Sie
sich das Schärfen der Kette zutrauen, erwerben
Sie die Werkzeuge im Fachhandel.
1. Schalten Sie die Säge aus und ziehen
Sie den Netzstecker.
2. Nehmen Sie die Sägekette ab (siehe
Kapitel „Bedienen der Kettensäge“).
Zum Schärfen sollte die Kette gut ge-
spannt sein, um ein richtiges Schärfen
zu ermöglichen.
3. Zum Schärfen ist eine Rundfeile mit
4,0 mm Durchmesser erforderlich.
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4. Schärfen Sie nur von innen nach
außen. Führen Sie die Feile von der
Innenseite des Schneidzahns nach au-
ßen. Heben Sie die Feile ab, wenn Sie
diese zurückziehen.
5. Schärfen Sie zuerst die Zähne einer
Seite. Drehen Sie dann die Säge um
und schärfen Sie die Zähne der ande-
ren Seite.
6. Die Kette ist abgenutzt und muss
gegen eine neuegekette ersetzt
werden, wenn nur noch ca. 4 mm des
Schneidzahns übrig ist.
7. Nach dem Schärfen müssen alle
Schneidglieder gleich lang und breit
sein.
8. Nach jedem dritten Schärfen muss
die Schärftiefe (Tiefenbegrenzung)
geprüft werden, und die Höhe mit Hilfe
einer Flachfeile nachgefeilt werden.
Die Tiefenbegrenzung sollte um ca.
0,65 mm gegenüber dem Schneidzahn
zurückstehen. Runden Sie nach dem
Zurücksetzen die Tiefenbegrenzung
nach vorne etwas ab.
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