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WARNUNG!
HINWEIS! Achten Sie darauf, dass bei der Aufstellung, beim
Reinigen, oder bei der Entsorgung des Geräts die Dämmung
bzw. Teile des Kühlsystems nicht beschädigt werden.
Dadurch leisten auch Sie einen wertvollen Beitrag zum
Umweltschutz.
Umweltschutz
Zum Verpacken unserer Produkte werden nur umweltfreundliche Materialien verwendet, die ohne
Gefahr für die Umwelt wiederverwertet, entsorgt oder vernichtet werden können.
Entsorgung des ausgedienten Geräts
Um die Umwelt zu schonen, übergeben Sie das ausgediente Gerät einem autorisierten
Entsorgungsunternehmen für Elektro- und Elektronikaltgeräte.
Vorbereitung:
Trennen Sie das Gerät vom Stromnetz.
Untersagen Sie Kindern, mit dem Gerät zu spielen.
DEUTSCHLAND: Aktualisierte Informationen zur Entsorgung von Altgeräten
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahlvon Anforderungen an den
Umgangmit Elektro und Elektro- nikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer
von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und
Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen
sind, sowie Lampen, die zer- störungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall
vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte
einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des
ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m2 für Elektro- und
Elektronikgeräte sowie die- jenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m2, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbietenund
auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertriebunter Verwendung von Fernkom-
munikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens
400 m2 betragen oder die gesamten Lager-und Versandflächen mindestens 800 m2 betragen.Vertreiber
haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung
zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
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