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Empfehlungen zum richtigen Gebrauch, der die Umweltbelastung reduziert: Schalten Sie die Dunstabzugshaube auf die
Mindestgeschwindigkeit, sobald Sie mit dem Kochen beginnen. Lassen Sie die Dunstabzugshaube nach Beendigung des
Kochvorgangs noch ein paar Minuten laufen. Erhöhen Sie die Lüftergeschwindigkeit nur bei starker Rauch- und Dampfentwicklung;
verwenden Sie hohe Lüftergeschwindigkeit nur in extremen Fällen. Ersetzen Sie bei Bedarf die den Kohlefilter, um eine gute
Wirksamkeit bei der Beseitigung von unangenehmen Gerüchen zu gewährleisten. Reinigen Sie bei Bedarf den Fettfilter, um einen
guten Wirkungsgrad zu erhalten. Verwenden Sie den in diesem Handbuch angeführten Abluftschlauch mit maximalem Durchmesser,
da dies optimal ist und den Geräuschpegel reduziert.
Zusätzliche Spezifikationen für die Installation:
Verwenden Sie bei der Installation nur die Befestigungsschrauben, die dem Gerät beigelegt sind. Falls die Schrauben nicht beigelegt
sind, kaufen Sie die entsprechenden Schrauben. Verwenden Sie nur die im Handbuch angeführten Schrauben. Wenden Sie sich im
Zweifelsfall an einen autorisierten Kundendienst, an das Kundendienstcenter oder an eine andere
entsprechend qualifizierte Person.
HINWEIS! Falls Sie die Schrauben oder die Montageteile nicht gemäß den Anweisungen aus diesem Handbuch installieren, besteht die
Gefahr eines Stromschlags.
GEBRAUCH
Diese Dunstabzugshaube ist so konstruiert, dass sie entweder zum Abluft- oder Filterbetrieb verwendet werden kann.
DEUTSCHLAND: Aktualisierte Informationen zur Entsorgung von Altgeräten
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro und Elektr
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin,
dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
o-
nikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1.Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer
vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in
spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2.Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zer-
störungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu
trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3.Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m2 für Elektro- und Elektronikgeräte sowie die-
jenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m2, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkom-
munikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m2 betragen oder die
gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m2 betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann,
wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn
ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung
übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder
4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich„Wärmeüberträger“,„Bildschirmgeräte“ oder„Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren
Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kauf-
vertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom
Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar be- schränkt
auf drei Altgeräte pro Geräteart.
4.Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommuni-
kationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf
den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5.Bedeutung des Symbols„durchgestrichene Mülltonne“
Bei dieser Variante werden die Dämpfe über einen speziellen Abluftschlauch, der mit einem Anschlussflansch am oberen Teil der Haube
verbunden wird, ins Freie abgeleitet.
Abluftbetrieb
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