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Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land erworben wurden und die
in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht
wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils landesüblichen
Garantiebedingungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie
besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen Vorschriften des Landes, in
dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge ausserhalb der Garantiezeit gilt:
• Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und
ohne Abzug zu bezahlen.
• Wird ein Gerät überprüft, bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende
geführt, werden Anfahrt- und Arbeitspauschalen berechnet. Die Beratung
durch unser Kundenberatungszentrum ist unentgeltlich.