14.
Gewährleistung
HAAS + SOHN leistet dem Erwerber Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die zweijährige
Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der tatsächlichen Übergabe zu laufen.
Anmerkung
Zum Nachweis ist die Rechnung vorzulegen.
Im Fall, dass an Ihrem Gerät innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel auftritt, wird HAAS + SOHN diesen
Mangel in kürzest möglicher Zeit beheben (verbessern) oder wahlweise die mangelhafte Sache austauschen.
Eine Vertragsaufhebung/Preisminderung ist ausgeschlossen, sofern dies nicht den gesetzlichen
Bestimmungen widerspricht. Es dürfen nur Ersatzteile verwendet werden, die vom Hersteller ausdrücklich
zugelassen bzw. angeboten werden.
Veränderungen am Kaufgegenstand, die mit der gewöhnlichen Nutzung verbunden sind, (Verschleiß der
feuerberührten Teile wie z. B. Brennraumauskleidung, Brennertopf, Zündpatrone, Brennmulden, Rost, Lack,
Zug- und Umlenkplatten, Sensoren, Glaskeramik und Dichtungen, Dichtungen jeglicher Art, Griffe), schließen
eine Gewährleistung aus.
Nicht durchgeführte oder mangelhafte Wartung bzw. Reinigung, ein fehlerhaft auf das Gerät eingestellter bzw.
ungenügender oder zu starker Kaminzug, unsachgemäße Inanspruchnahme, Nachlässigkeiten und
Änderungen am Gerät,schließen eine Gewährleistung ebenfalls aus.
Warnung
Bei jeglicher baulichen Änderung des Ofens als auch bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung erlischt
jeglicher Gewährleistungsanspruch.