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Inbetriebnahme
Bitte führen Sie die folgenden Schritte aus, wenn Sie den Herd zum ersten Mal
in Betrieb nehmen:
Entnehmen Sie alle Zubehörteile aus dem Aschekasten und Backrohr. Die
emaillierten Flächen trocken reiben. Legen Sie ein kleines Feuer an, damit die
Schamottesteine langsam austrocknen können. Dabei kann es neben dem typi-
schen Neugeruch auch zu einer leichten äußeren Rauchbildung am Herd kom-
men. Dies ist völlig normal und nimmt mit zunehmender Nutzungsdauer ab. Sor-
gen Sie in diesem Fall für eine ausreichende Belüftung des Raumes.
Brennstoffe
Der richtige Brennstoff führt in Verbindung mit dem Festbrennstoffherd und Ihrer
gewissenhaften Bedienung zu den erwarteten Ergebnissen.
Verwenden Sie daher nur die in der Tabelle angegebenen Brennstoffe und stel-
len Sie den Rost und Luftregler entsprechend ein.
Holz-Scheitgröße Länge ca. 40cm Durchmesser ca. 6cm
Brennstoffart: max. Brennstoffmenge je Aufgabe
Anthrazit-Nuß 3 ca. 1kg
Mager-Nuß 3 ca. 1kg
Steinkohlebriketts ca. 1kg
Braunkohlebriketts ca. 3 Stück
Brikoletts ca. 1,5kg
Hartholz, lufttrocken ca. 3 Scheit
Weichholz, lufttrocken ca. 3 Scheit
Torf (-Briketts), lufttrocken ca. 1,5kg
Abrütteln, Entschlacken, Entaschen
Vor jeder Brennstoffaufgabe die Rosteinrichtung mit dem Rüttelhebel abrütteln.
Benutzen Sie dazu den mitgelieferten Schürhaken.
Der Aschekasten muss täglich entleert werden (der Aschekegel darf den Rost
nicht berühren).
Mindestens alle drei Tage sollte die Schlacke vom Rost entfernt werden.
Schütten Sie keine glühende Asche in Mülltonnen oder ins Freie.
Das Reinigungsintervall hängt von dem verwendeten Brennstoff, dem Förder-
druck und der Betriebsweise ab. Anzeichen für eine notwendige Reinigung
sind z.B.:
1. Ein Nachlassen der gewohnten Heizleistung
2. Ein schlecht brennendes Feuer bei offener Luftregulierung in Verbindung mit
gelegentlichem Austritt von Abgasen.
3. Abgasgeruch im Raum
Emissionsbegrenzung
Durch den Einsatz der zulässigen Brennstoffe werden die Anforderungen der
Feuerungsanlagen-Genehmigungs-Verordnung
erfüllt. Das Verfeuern von Koh-
legrus, Abfällen, behandelten oder lackierten Hölzern und insbesondere von
Kunststoffen ist verboten. Dies belastet nicht nur die Umwelt, sondern beschä-
digt Herd, Verbindungsstück und Schornstein.
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