5.5. Brennstoff nachlegen
Das Nachlegen vom Brennstoff sollte nur auf die Glut
(keine Flamme mehr) erfolgen.
Vor dem Öffnen der Feuerraumtür sollten alle Schieber
geschlossen werden, um das Austreten von Rauchgasen von
der Brennkammer in den Wohnraum zu minimieren.
Nach dem Nachlegen des Brennstoffes (max. zulässige
Menge-siehe Geräteblatt) schließen Sie wieder die
Feuerraumtür.
Anschließend sind Primär-und Sekundärluftregler max. zu
öffnen.
Sobald der Brennstoff brennt, ist der Primärluftregler zu
schließen – der Sekundärluftregler bleibt offen.
Ausnahme von der Sekundärluftregelung:
Bei der Gerätefunktion Auto Air bzw. Auto Air Kohle kann
die Luftregelung nicht manuell verstellt werden, da diese
automatisch geregelt wird.
5.6. Betriebsweise in der Übergangszeit
In der Übergangszeit bzw. bei höheren Außentemperaturen
kann es bei plötzlichem Temperaturanstieg unter Umständen
zu Störungen des Schornsteinzuges (Kaminzuges) kommen,
so daß die Abgase nicht vollständig abgezogen werden. Da-
her sollte der Ofen in der Übergangszeit grundsätzlich nur
mit möglichst geringer Brennstoffmenge betrieben werden,
um in solchen Fällen durch Öffnen der Luftschieber die Ver-
brennung und Zugsituation verbessern zu können.
5.7. Ascheentleerung
Nach längerem Brennen, zumindest einmal täglich, ist die
Asche mit Hilfe eines Schürhakens durch den Rost in den
Aschekasten abzuführen und der Aschekasten zu entleeren.
Am günstigsten erfolgt dies morgens nach der Gluthaltung in
relativ kaltem Zustand des Ofens. Achten Sie bitte darauf,
daß der Aschekasten bei ca. halber Füllung entleert wird,
damit der Aschekegel nicht zu dicht an den Rost heran-
wächst. Falls der Rost im Aschekegel eingepackt ist, besteht
die Gefahr, daß dieser durch Überhitzung Schaden nimmt,
da keine Luft zur Kühlung an ihn herangeführt werden kann.
Achtung:
Vor Ascheentleerung bitte stets prüfen, ob keine Restglut in
der Asche ist. Auch wenn die Asche kalt ist, können sich
eventuell noch Glutreste darin befinden und zu einem Brand
im Abfallbehälter führen.
Holzasche kann als Dünger verwendet werden.
5.8. Emissionsbegrenzung
Der Kaminofen ist für die Verbrennung von raucharmen
Brennstoffen gebaut.
Nach dem Bundes-Imissionsschutzgesetz darf z.B. folgendes
nicht verbrannt werden:
feuchtes oder mit Holzschutzmittel behandeltes Holz,
Feinhackschnitzel,
Papier und Pappe (außer zum Anzünden),
Rinden oder Spanplattenabfälle,
Kunststoff oder sonstige Abfälle.
Das Verbrennen dieser Stoffe schadet nicht nur der Umwelt,
auch die Lebenszeit Ihres Kaminofens wird verkürzt, zudem
kann auch der Kamin beschädigt werden. Auch regelmäßige
Reinigung und Pflege Ihres Ofens vermindert die Schadstoff-
emissionen. An Holzscheiten anhaftende Rinde darf selbst-
verständlich verbrannt werden.
5.9. Reinigung und Pflege
Mindestens einmal jährlich, im Bedarfsfall auch öfter,
sollten Sie Ihren Kaminofen im kalten Zustand reinigen und
pflegen. Dabei sollten Sie die Ascheablagerungen im
Rauchrohr sowie auf den Rauchumlenkblechen bzw.
Zugumlenkplatten beseitigen. Zugumlenkplatten aus
Keramikfaser bzw. Vermiculite können zum Reinigen
entfernt werden (siehe Geräteblatt). Bitte setzen Sie diese
nach dem Reinigen sorgfältig an gleicher Stelle wieder ein.
Zum Reinigen der Rauchgaszüge eignet sich sehr gut ein
Ascheabsauger mit Feinpartikelfilter. Verschmutzungen an
der Sichtfensterscheibe entfernen Sie am besten und
umweltfreundlichsten mit einen, mit Wasser angefeuchteten
Topfreiniger, welchen Sie in die Holzasche eintauchen oder
anderen haushaltsüblichen Glasreinigern.
Der Schornstein muss ebenfalls regelmäßig durch den
Schornsteinfeger gereinigt werden. Über die notwendigen
Intervalle gibt ihr zuständiger Kaminfegermeister Auskunft.
Der Kaminofen sollte jährlich durch einen Fachmann
überprüft werden
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5.10. Störungen, Ursachen