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FahrzeugSicherheit
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HINWEIS
Materialschäden durch Überlastung des Fahrzeuges.
Beschädigungsgefahr!
x Beachten Sie das maximal zulässige Gesamtgewicht des
Fahrzeuges.
Die Nutzung von Kindersitzen, Kinderanhängern und anderen Fahrradanhängern
(Lasten- und Hundeanhänger) ist nur für Fahrzeuge der Fahrzeugkategorien 2und3
(siehe Kapitel „Grundlagen / Fahrzeugkategorien“)
gestattet,
jedoch ohne die Kinder-
und Jugendfahrzeuge mit den Laufradgrößen 20" und 24".
Davon ausgenommen sind:
Fahrzeuge mit Carbonrahmen
der Fahrzeugtyp S-Pedelec
Fahrzeuge mit vollgefedertem Rahmen müssen über die neueste Generation der
Hinterbaubolzen mit Sicherungsring verfügen (i. d. R. serienmäßig verbaut ab dem
Modelljahr 2017).
Vor der Mitnahme von Kindern sind folgende Punkte zu beachten:
x Befördern Sie ein Kind nur im Kindersitz oder Kinderanhänger, wenn die landes-
spezifischen und regionalen Vorschriften dies zulassen.
x Beachten und befolgen Sie für die Verwendung von Kindersitzen und Kinderanhän-
gern die landesspezifischen und regionalen Vorschriften.
x Informieren Sie sich bei einem Fachhändler zu geeigneten Kindersitzen und Kin-
deranhängern.
x Lassen Sie Kindersitze und Kinderanhänger nur durch Ihren Fachhändler montieren.
x Beachten und befolgen Sie die beigelegten Informationen des Herstellers des Kinder-
sitzes bzw. des Kinderanhängers.
x Beachten Sie das zulässige Maximalgewicht für den Kindersitz oder den Kinderan-
hänger in der zugehörigen Gebrauchsanleitung.
x Gewöhnen Sie sich abseits des Straßenverkehrs an das veränderte Fahr- und
Bremsverhalten Ihres Fahrzeuges mit Kindersitz oder Kinderanhänger.
x Passen Sie Ihre Fahrweise den veränderten Fahreigenschaften an.
x Üben Sie mit Ihrem Kind das korrekte Verhalten während der Fahrt.
x Befördern Sie ein Kind nur im Kindersitz oder Kinderanhänger, wenn es einen
angepassten Helm trägt. Lassen Sie sich von einem Fachhändler zur Wahl eines
geeigneten Helms beraten.
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