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3 Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Beachten Sie, dass jeder Fahrradtyp für einen spezifischen Einsatzzweck
gebaut ist. Benutzen Sie Ihr Pedelec ausschließlich gemäß seinem Bestim-
mungszweck, sonst besteht die Gefahr, dass das Pedelec den Belastungen
nicht gewachsen ist und versagt, was zu nicht vorhersehbaren Unfallfolgen
führen kann!
Lesen Sie auf jeden Fall auch die umfassende allgemeine Fahr-
rad-Bedienungsanleitung und die Systemanleitung des An-
triebsherstellers, die Ihnen Ihr Fahrrad-Fachhändler ausgeliefert
hat.
Beachten Sie, dass es verschiedene Pedelec- und E-Biketypen gibt, die
unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegen.
Schauen Sie in der Systemanleitung des Antriebsherstellers oder im Fahr-
radpass nach, in welcher Klasse Ihr Pedelec oder E-Bike angesiedelt ist.
Beachten Sie die mit dieser Zuordnung einhergehenden speziellen Regeln
im Straßenverkehr, aber auch auf Tour durch die Landschaft.
1. Pedelecs (Pedal Electric Cycles) oder auch EPACs (Electrically Power
Assisted Cycles) sind Fahrräder, bei denen sich der Hilfsmotor nur ein-
schaltet, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Stellen Sie das Treten ein,
schaltet auch der Motor ab.
Um ein Pedelec fahren zu dürfen, benötigen Sie keinen Führerschein,
wenn sich die Unterstützung durch den Motor automatisch bei einer
Geschwindigkeit von 25 km/h abschaltet. Auch brauchen Sie keine Be-
triebserlaubnis und kein Versicherungskennzeichen.
Bitte verwechseln Sie Ihr Pedelec nicht mit einem „Schnellen Pedelec“
(S-Pedelec) (siehe Punkt 3.)
Pedelecs sind Fahrräder vor dem Gesetz. StVZO- bzw. FZV-konforme
Ausstattung vorausgesetzt dürfen bzw. müssen Sie Radwege uneinge-
schränkt benutzen. Das Tragen eines Helms wird empfohlen (a), ist aber
keine Pflicht.
Lesen Sie bitte die Kapitel Bestimmungsgemäßer Gebrauch“ und „Vor
der ersten Fahrt in Ihrer allgemeinen Fahrrad-Bedienungsanleitung.
2. Pedelecs (Pedal Electric Cycles) oder auch EPACs (Electrically Power
Assisted Cycles) mit Anfahr- bzw. Schiebehilfe gelten als Kraftfahrzeuge
mit Ausnahmegenehmigung. Dennoch brauchen Sie keine Betriebser-
laubnis und kein Versicherungskennzeichen. Auch müssen Sie keinen
Fahrradhelm tragen. Wir empfehlen Ihnen dennoch dringend einen
Helm zu tragen.
Die Anfahr- bzw. Schiebehilfe (b) unterstützt Sie, wenn Sie das Pedelec
schieben oder beim Losfahren am Berg – auch wenn Sie nicht treten –
bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h.
Zum Fahren auf öffentlichen Straßen benötigen Sie für diese Pedelecs
kein Versicherungskennzeichen und auch keine Betriebserlaubnis.
Sie benötigen laut ZIV für diese Pedelecs eine Mofaprüfbe-
scheinigung (Fahrerlaubnis „Klasse M“) oder eine Fahrerlaubnis
für Kraftfahrzeuge, wenn Sie nach dem 01. April 1965 geboren
sind.
Die Vorschriften und Regelungen für Pedelecs werden derzeit
überarbeitet. Verfolgen Sie die Tagespresse, ob es aktuelle Än-
derungen in der Rechtslage gibt.
Die sonstigen Regelungen unterscheiden sich nicht von denen beim Pe-
delec (siehe Punkt 1.).
3. Schnelle Pedelecs (S- oder Speed-Pedelecs) sind Fahrräder, bei de-
nen der Hilfsmotor Sie, auch bei Geschwindigkeiten von über 25 km/h,
unterstützt solange Sie selbst mittreten. Ohne zu treten unterstützt Sie
ein S-Pedelec bis maximal 20 km/h.
Die S-Pedelecs gelten als Kraftfahrzeuge, haben eine Allgemeine Be-
triebserlaubnis (ABE) oder EU-Typgenehmigung und unterliegen daher
strengen Richtlinien, was den Ersatz von Bauteilen oder Umbauten an-
geht.
Zum Fahren auf öffentlichen Straßen benötigen Sie für diese schnellen
Pedelecs eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen (a).
Wenn Sie nach dem 01. April 1965 geboren wurden, benötigen Sie
eine Mofaprüfbescheinigung (Fahrerlaubnis „Klasse M“) oder eine Fahr-
erlaubnis für Kraftfahrzeuge. Die Mofaprüfbescheinigung können Sie ab
dem 15. Lebensjahr erwerben. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Führer-
scheinstelle.
Mit schnellen Pedelecs dürfen Sie innerhalb geschlossener Ortschaften
keine Radwege benutzen (b). Eine Ausnahme besteht dann, wenn der
Radweg für Mofas freigegeben ist (dies ist durch eine zusätzliche Be-
schilderung gekennzeichnet). Außerhalb geschlossener Ortschaften ist
die Benutzung des Radweges mit dem Schnellen Pedelec erlaubt. Das
Tragen eines Helms wird dringend empfohlen, ist aber keine Pflicht.
Lesen Sie bitte auch das Kapitel „Besonderheiten beim Fahren mit dem
Schnellen Pedelec (S-Pedelec)“ durch.
Das Gros der Schnellen Pedelecs (S-Pedelec) ist zum ausschließlichen Ein-
satz auf Wegen und Straßen mit glatter Oberfläche konstruiert. Benutzen
Sie ausschließlich Routen, die für S-Pedelecs / E-Bikes freigegeben sind.
Für den Einsatz im Gelände sind typische S-Pedelecs in der Regel nicht
geeignet. Der Einsatz von S-Pedelecs im Gelände kann zu Stürzen mit nicht
vorhersehbaren Folgen führen.
Lesen Sie bitte die Kapitel „Bestimmungsgemäßer Gebrauch“ und „Vor
der ersten Fahrt“ in Ihrer allgemeinen Fahrrad-Bedienungsanleitung.
Weitere Informationen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch
Ihres Pedelecs sowie zum maximal zulässigen Gesamtgewicht
(Fahrer, Pedelec und Gepäck) finden Sie in der Systemanlei-
tung des Antriebsherstellers oder im Fahrradpass und im Kapi-
tel „Vor der ersten Fahrt“.
Informationen über die Zulassung der Benutzung von Anhän-
gern und Kindersitzen an Ihrem Pedelec finden Sie in der Sys-
temanleitung des Antriebsherstellers oder im Fahrradpass.
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