Beschaffenheitsvereinbarung
GEWÄHRLEISTUNGSFALL ODER NICHT?
Rost: Das Gestell ist rostschutzbehandelt um einen ordentlichen
Grundschutz zu geben. Bei fehlender Wartung kann es jedoch vorkommen,
dass Roststellen auftreten. Hierfür wird keine Gewährleistung übernommen.
Kratzer: Bei Auftreten von Kratzern handelt es sich um normale
Verschleißerscheinungen, wofür keine Gewährleistung übernommen wer-
den kann. Schimmelbildung: Wenn Textilteile feucht geworden sind, müs-
sen sie richtig getrocknet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden (siehe
Gebrauchsanweisung). Für Schimmelbildung kann keine Gewährleistung
übernommen werden. Bleichung der Stoffe: Wir bestätigen, dass die
Stoffe den gültigen Normen entsprechen. Durch Sonneneinstrahlung,
Schweißeinfluss, Reinigungsmittel, Abrieb (insbesondere an den im
Griffbereich liegenden Stellen) oder zu häufiges Waschen ist ein
Ausbleichen nicht auszuschließen und somit kein Reklamationsgrund.
Geringe Farbunterschiede zwischen einzelnen Fertigungspartien lassen
sich leider nicht immer vermeiden. Hierfür kann keine Gewährleistung über-
nommen werden. Noppenbildung der Stoffe: Gegen Noppenbildung wird
keine Gewährleistung übernommen. Dieses fällt unter allgemeine
Kleiderpflege und kann wie bei Wollpullovern einfach mit einer Kleiderbürste
oder Noppenmaschine beseitigt werden. Einreißen der Nähte/Druck-
knöpfe/des Stoffes: Bitte prüfen Sie beim Kauf genau, dass alle Stoffteile,
Nähte und Druckknöpfe ordnungsgemäß genäht und befestigt sind.
Eventuelle Beanstandungen von Nähten/defekten Druckknöpfen müssen
unverzüglich nach Feststellen des Fehlers bei Ihrem Fachhändler reklamiert
werden. Räder: Kinderwagenräder werden nicht ausgewuchtet und können
daher einen leichten Höhenschlag ("eiern")aufweisen. Abgefahrene Räder
sind natürliche Verschleißerscheinungen. Platten bei Lufträdern kann nur auf
äußere Einwirkung, spitze Gegenstände oder Fahren mit zu niedrigem
Luftdruck zurückgeführt werden. Hierfür kann keine Gewährleistung über-
nommen werden.
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