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03-7
3.6 Auaufeinrichtung
und Radbremsen
Kontrolle der Auaufeinrichtung
1. Lässt sich die Zugstange bei angezogener
Feststellbremse mehr als bis zur Hälfte (ca.
45 mm) einschieben, so muss die Brems-
anlage umgehend durch eine Fachwerkstatt
nachgestellt werden.
2. Zur Prüfung der Ansprechschwelle Feststell-
bremse anziehen und den Caravan so weit
rückwärts schieben, bis der Handbremshe-
bel vollständig umschlägt. Anschließend die
Sicherheitskupplung in die Auaufeinrichtung
einschieben. Die Zugstange muss durch das
Gaspolster im hydraulischen Dämpfer wie-
der selbständig in die Nullstellung ausfahren.
Sollte dies länger als 30 s dauern, muss die
Auaufeinrichtung in einer Fachwerkstatt ge-
prüft werden.
Radbremsen
Bei den verwendeten Radbremsen handelt es
sich um nicht selbsttätig nachstellende Trommel-
bremsen, die über eine wegabhängige Rückfahr-
automatik verfügen. Die Beläge der Radbremsen
sind Verschleißteile, daher muss der Zustand
alle 5000 km oder spätestens nach einem Jahr
kontrolliert werden. Ein sicheres Indiz für starken
Bremsbelagverschleiß ist, dass sich bei der vor-
genannt beschriebenen Prüfung der Auaufein-
richtung, die Sicherheitskupplung mehr als ca.
45 mm einschieben lässt.
Die Auaufbremsanlage besteht aus der Auf-
laufeinrichtung, einer Übertragungseinrichtung
und den Radbremsen. Durch das Auaufen auf
das Zugfahrzeug wird ein selbständiges Ab-
bremsen des Caravans gewährleistet. D.h. die
Auaufbremsanlage funktioniert unabhängig vom
Bremssystem des Zugfahrzeuges. Die erzeugte
Bremskraft ist hauptsächlich von der Intensität
der Abbremsung des Zugfahrzeuges und dem
Beladungszustand des Caravans abhängig. Ein
in die Auaufeinrichtung integrierter Stoßdämp-
fer mit einer denierten Ansprechschwelle sorgt
einerseits für ein komfortables Auaufen und
verhindert andererseits, dass bereits ein Weg-
nehmen des Gases oder ein Gangwechsel am
Zugfahrzeug zu einer Bremswirkung am Caravan
führt.
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