*1: Auf Schnellstraßen.
*2: Empfohlene Richtgeschwindigkeit 130 km/h.
*3: Bei Nässe Geschwindigkeit um 10 km/h, auf Autobahnen um 20 km/h verringern.
*4: Auf nichtbefestigten Straßen (Schotter): 80 km/h.
*5: Auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in beiden Richtungen.
*6: Auf Kraftfahrstraßen.
*7: Wer seinen Führerschein noch nicht länger als ein Jahr besitzt, darf nicht schneller als 90 km/h
fahren. Die entsprechenden Plaketten (in Büros des ACP erhältlich) müssen sichtbar am Heck
des Fahrzeuges angebracht sein.
*8: Von 22-5 Uhr gilt auf allen Autobahnen 110 km/h, Ausnahmen A1 (Salzburg-Wien) und A2
(Salzburg-Villach).
*9: Bis 1100 ccm: 70 km/h, bis 1800 ccm: 80 km/h, über 1800 ccm: 90 km/h.
*10. 70km/h bei Führerscheinbesitz unter 2 Jahren.
*11: Kraftfahrzeuge über 7,5 t zGG benötigen nach §57a STVZO einen Fahrtenschreiber. Es ist
jedoch strittig, ob dies auch für privat genutzte Wohnmobile zutrifft.
*12:
Für alle Fahrzeuge über 3,5t zGG muß für alle Straßen die Schwerverkehrsabgabe gezahlt werden
.
*13: Nach den Erfahrungen der letzten Jahre werden Überbreiten oder Überlängen bei deutschen
Fahrzeugen nicht beanstandet.
*14: Auf Hauptverkehrsstraßen 2,55 m, auf mit „B“ beschilderten Straßen 2,20 m.
*15: Ab 1995 erstmals zugelassene Wohnmobile bis zu einem Leergewicht von 1875 kg, sowie ab
1981 zugelassene Wohnmobile bis zu einem Leergewicht von 1800 kg dürfen max. 100 km/h
fahren.
*16: Auf schwedischen Campingplätzen ist oft ein geschlossenes Abwassersystem vorgeschrieben.
*17: Entsprechend der Beschilderung.
*18: Auf autobahnähnlichen Straßen.
*19: 12. Ausnahme VO zur StVO vom 18.03.2005
Beachten Sie hierzu die Verkehrsvorschriftszeichen 253,
273 und 277 nach § 41 STVO.
Beachten Sie hierzu auch § 3,§ 7 und § 18 STVO.
02-13