Elektroinstallationen
7.7 Nachträglich installierte Geräte
Nachträglich eingebaute elektronische Geräte, die während
der Fahrt benutzt werden können (z. B. Mobiltelefone, Funk
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geräte, Radios, Rückfahrkameras, Navigationsgeräte o. ä.)
müssen den EMV-Bestimmungen in vollem Umfang genügen.
Die Geräte müssen eine Genehmigung nach der Richtlinie
72/245/EWG in der Fassung 95/54/EG aufweisen, da an
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sonsten Störeinüsse auf die vorhandenen elektronischen
Systeme nicht ausgeschlossen werden können.
Bei der Nachrüstung von Geräten, die während der Fahrt
nicht genutzt werden können, ist einen CE-Kennzeichnung
zwingend erforderlich.
07-13
Ladegerät mit Verteilungsmodul
Ladegerät (3) und Verteilungsmodul (2) mit integrierten
Sicherungen benden sich vor der Aufbaubatterie unter dem
Beifahrersitz.
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