Sicherheit
2.3 Verkehrssicherheit
• Vor Fahrtbeginn die Funktion der Signal- und Beleuchtungs-
einrichtung, der Lenkung und der Bremsen prüfen.
• Nach einer längeren Standzeit (ca. 10 Monate) die Brems
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anlage und die Gasanlage von einer autorisierten Fachwerk
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statt prüfen lassen.
• Verdunkelungen der Front- und Seitenscheiben komplett
öffnen und sichern.
• Der Aufenthalt im Alkoven ist während der Fahrt verboten.
• Im Winter muss das Dach vor Fahrtbeginn schnee- und eis
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frei sein.
• Regelmäßig vor der Fahrt den Reifendruck überprüfen. Ein
falscher Reifendruck kann zu übermäßigen Verschleiß, Be
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schädigungen am Reifen oder zum Platzen des Reifens füh
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ren.
• Kindersitze nur an Sitzplätzen mit werkseitig montierten
Dreipunktgurten anbringen.
• Die Drehsitze in Fahrtrichtung drehen und arretieren. Wäh
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rend der Fahrt dürfen die Sitze nicht gedreht werden.
02-2
2.4 Was vor der ersten Fahrt zu beachten ist
Zulassung
Jedes Fahrzeug, dass auf öffentlichen Straßen fährt, ist zulas
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sungspichtig. So auch Ihr neues Reisemobil. Die Zulassung
beantragen Sie bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle.
Zur Zulassung müssen Sie vorlegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Deckungskarte Ihrer Versicherung
- Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Ggf. Zulassungsvollmacht
Hauptuntersuchung
Gemäß §29 StvZO muss Ihr Reisemobil in den ersten 72 Mo
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naten alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung und danach jähr
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lich vorgeführt werden. Die Hauptuntersuchung kann vom TÜV,
der DEKRA oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen
durchgeführt werden.