Gas
Regler und Ventile
• Druckregeleinrichtungen müssen einen festen Druck von 30
mbar haben. Hierfür gelten die Anforderungen von EN 12864,
Anhang D. Die Durchussrate der Druckregeleinrichtung
beträgt 1,2 kg/h.
• Hochdruckschlauch an der Flasche sorgfältig von Hand an
-
schließen
(Achtung: Linksgewinde). Dabei keine Schlüssel,
Zangen oder ähnliches Werkzeug benutzen.
• Bei Temperaturen unter 5 ºC Enteisungsanlage (Eis-Ex) für
Regler benutzen.
Der Gasbetriebsdruck beträgt 30 mbar.
Betrieb des Kochers
• Bei Betrieb des Kochers muß die Dachluke oder das Fenster
göffnet sein.
• Bedienungsgriffe von Gasgeräten, die beim Einschalten
zum Zünden gedrückt werden müssen, müssen nach dem
Drücken von selbst wieder zurückfedern.
Kocher oder sonstige Geräte, die Verbrennungsluft aus dem
Innenraum entnehmen, dürfen niemals zum Beheizen des
Fahrzeuges verwendet werden. Bei Mißachtung besteht
akute Lebensgefahr durch Sauerstoffmangel und das even-
tuell entstehende geruchlose Kohlenmonoxid.
Abgas
• Das Abgasrohr muß an der Heizung und am Kamin dicht
und fest angeschlossen sein. Es darf keine Beschädigung
aufweisen.
• Abgase müssen ungehindert austreten können und Frisch
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luft muß ungehindert eintreten können. Deswegen dürfen
keine Schneewälle oder Schürzen am Fahrzeug anliegen.
Die Ansaugöffnungen unter dem Fahrzeugboden müssen
frei und sauber gehalten werden.
Vor Inbetriebnahme
• Lüftungen sind freizuhalten.
• Kamin ggf. von Schnee befreien.
• Ansaugöffnungen für die Verbrennungsluft unter dem
Fahrzeugboden von Schmutz und ggf. von Schneematsch
befreien. Die Abgase könnten sonst einen unzulässig hohen
CO-Gehalt bekommen.
• Die Sicherheitslüftungen dürfen nicht verschlossen wer
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den.
• Benutzen Sie niemals tragbare Koch- oder Heizgeräte, außer
elektrische Heizgeräte, jedoch keine Heizstrahler, da diese
eine Feuer- und Erstickungsgefahr darstellen.
Lesen Sie die Bedienungsanleitungen der Gerätehersteller
aufmerksam durch!
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