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Fahrwerk
Kapitel 3: Fahrwerk
3.1 Fahrwerk
Rahmenteile und Achsen sind Bestandteil des Fahrwerkes.
Es dürfen keine technischen Änderungen vorgenommen
werden, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt!
3.2 Beladung
Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen maximalen
Achslasten, das zulässige Zuggesamtgewicht sowie die
technisch zulässige Gesamtmasse dürfen nicht überschrit-
ten werden.
03-1
Beachten Sie bitte die Denition der Massen für Reise-
mobile!
Denition der Massen für Reisemobile
Für die Berechnung der Massen und der sich daraus erge-
benden Zuladung von Reisemobilen gilt auf europäischer
Ebene die EU-Richtlinie 92/21/EWG. Nachfolgend sind die
verwendeten Begriffe und Berechnungsgrundlagen erläutert.
1. Technisch zulässige Gesamtmasse (t.z.G.)
Die Angabe der technisch zulässigen Gesamtmasse erfolgt
nach Vorgabe des Hobby-Wohnwagenwerkes in Zusammen-
arbeit mit den Herstellern der vorherigen Baustufen (FORD).
Diese Masse wurde in ausführlichen Berechnungen und Ver-
suchen ermittelt, ist über Basisgenehmigungen vorgegeben
und darf aus sicherheitstechnischen Gründen in keinem Fall
überschritten werden.
2. Masse im fahrbereiten Zustand
Die Masse im fahrbereiten Zustand entspricht dem Gewicht
des leeren Fahrzeugs, einschließlich Schmiermittel, Werk-
zeug, Ersatzrad (ggf. Reparaturset), Kraftstoff (100 %), Zu-
satzbatterie, aller werksseitig eingebauten Standardausstat-
tungen sowie 75 kg für den Fahrer zuzüglich der Grundaus-
stattung wie Gas, Wasser und Elektrik.
3. Grundausstattung
Die Grundausstattung umfasst die Massen der Frischwasser-
und Gasvorratsbehälter, die auf 90 % ihres Fassungsvermö-
gens gefüllt sind. Im Detail setzen sich diese Massen für die
einzelnen Baureihen wie folgt zusammen:
Technische Änderungen sind nur mit Herstellerfreigabe
möglich.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der beiliegenden
Bedienungsanleitung des Basisfahrzeuges.
Reisemobilgewichte gem. 92/21/EWG
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