Neuseeländische Modembestimmungen
Die Erteilung einer Erlaubnis zur Nutzung des Telefonnetzes durch ein Terminal bedeutet lediglich,
dass das Gerät nach Meinung der Telefongesellschaft die Mindestanforderungen für den Anschluss
an das Telefonnetz erfüllt. Es bedeutet nicht, dass die Telefongesellschaft die Verwendung des
Produkts befürwortet oder eine Gewährleistung irgendeiner Art übernimmt. Vor allem stellt dies
keinerlei Zusicherung dar, dass ein Gerät in jeder Hinsicht mit einem anderen
Telekommunikationsgerät eines anderen Herstellers oder einem anderen Modell korrekt funktioniert
oder dass ein Produkt für alle Netzdienste der Telekommunikationsgesellschaft geeignet ist.
Dieses Gerät ist nicht unter allen Betriebsbedingungen in der Lage, die höheren Geschwindigkeiten,
auf die es ausgelegt ist, richtig umzusetzen. Die Telekommunikationsgesellschaft übernimmt keine
Haftung für Fälle, in denen aufgrund dieser Umstände Probleme auftreten.
Wenn dieses Gerät Impulswahl verwendet, beachten Sie bitte, dass es nicht garantiert ist, dass die
Telefonleitungen immer Impulswahl unterstützen.
Der Einsatz der Pulswahl kann – wenn dieses Gerät zusammen mit anderen Geräten an dieselbe
Leitung angeschlossen ist – zu Klingelgeräuschen oder Störrauschen sowie zu falschen
Antwortbedingungen führen. Sollten solche Probleme auftreten, sollte der Benutzer den
Störungsdienst der Telekommunikationsgesellschaft
nicht
in Anspruch nehmen.
Einige Parameter, die zur Erfüllung der Forderungen für die Nutzung der
Telekommunikationseinrichtungen der Telekommunikationsgesellschaft Voraussetzung sind, hängen
von dem Gerät (PC) ab, das mit diesem Gerät verbunden ist. Die jeweiligen Geräte müssen so
eingerichtet werden, dass die folgenden Bestimmungen der Telekommunikationsgesellschaft erfüllt
werden:
a. Innerhalb von 30 Minuten darf nicht mehr als 10-mal versucht werden, dieselbe Telefonnummer
anzurufen. Dies gilt für jede einzelne manuelle Anrufeinleitung.
b. Das Gerät muss mindestens 30 Sekunden lang zwischen dem Ende des letzten Versuchs und
dem Beginn des nächsten Versuchs aufgelegt sein.
c. Das Gerät muss mindestens 5 Sekunden lang zwischen dem Ende des letzten Versuchs und
dem Beginn des nächsten Versuchs aufgelegt sein, wenn automatische Telefonanrufe mit
verschiedenen Nummern durchgeführt werden.
d. Der PC muss so eingestellt sein, dass Anrufe innerhalb von 3 bis 30 Sekunden nach Eingang
des Klingeltons angenommen werden (So eingestellt zwischen 2 und 10 Sekunden).
Sprachunterstützung
Alle Personen, die dieses Gerät zur Aufzeichnung von Telefongesprächen verwenden, müssen die
geltenden Bestimmungen des neuseeländischen Rechts beachten. Das bedeutet, dass mindestens
einem Gesprächspartner bekannt sein muss, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Außerdem sind
die in Privacy Act 1993 aufgeführten Grundsätze zur Art der erfassten personengebundenen Daten,
zum Zweck der Aufzeichnung, zur Art der Verwendung und zur Offenlegung gegenüber Dritten zu
beachten.
Das Gerät darf nicht so konfiguriert werden, dass automatisch Anrufe an die Notrufnummer „111“
(Telecom Emergency Service) getätigt werden.
14 Kapitel 1 Zulassungshinweise für Notebooks