Meldung Ursache Maßnahme
Nächster Start
hh:mm
Die Zeitplan-Einstellung verhindert das Ar-
beiten des Geräts.
Die Zeitplan-Einstellungen ändern. Siehe
Zeitplan auf Seite 22
.
Das Gerät hat die maximale Mähdauer pro
Tag erreicht.
Dieses Verhalten ist normal. Es müssen kei-
ne Maßnahmen ergriffen werden.
Die Uhrzeit- oder Datumseinstellung des Ge-
räts ist falsch.
Die Zeit einstellen. Siehe
Einstellen von Zeit
& Datum auf Seite 30
.
Heutiges Mähen ab-
geschlossen
Das Gerät hat die maximale Mähdauer pro
Tag erreicht.
Dieses Verhalten ist normal. Es müssen kei-
ne Maßnahmen ergriffen werden. Siehe
Zeit-
plan auf Seite 22
.
Verbindungsproblem
Potenzielles Problem auf der Verbindungs-
Leiterplatte im Gerät.
Das Gerät neu starten. Falls das Problem
weiter besteht, einen autorisierten Service-
techniker kontaktieren.
6.4 Anzeigelampe an der Ladestation
Die Anzeigelampe an der Ladestation zeigt ein dauerhaftes oder blinkendes grünes Licht, wenn die Installation
erfolgreich war. Falls nicht, die Anweisungen im nachfolgenden Leitfaden zur Fehlerbehebung befolgen.
Kontaktieren Sie Ihren Husqvarna-Kundenservice, um weitere Informationen zu erhalten.
Lampe Ursache Maßnahme
Lampe leuchtet dau-
erhaft grün
Gutes Signal Normalbetrieb des Geräts.
Grünes Blinklicht Das Signal ist gut, und der
ECO-Modus
ist
aktiviert.
Normalbetrieb des Geräts. Siehe
ECO-Mo-
dus auf Seite 29
.
Blaues Blinklicht Das Begrenzungskabel ist nicht an die Lade-
station angeschlossen.
Sicherstellen, dass das Begrenzungskabel
korrekt in der Ladestation installiert ist. Siehe
Installieren des Begrenzungskabels auf Seite
19
.
Beschädigtes Begrenzungskabel. Die fehlerhafte Stelle suchen. Den beschä-
digten Abschnitt durch ein neues Begren-
zungskabel ersetzen.
Rotes Blinklicht Störung in der Antenne der Ladestation. Den Husqvarna-Kundenservice kontaktieren.
Rotes Dauerlicht Platinenfehler oder falsches Netzteil in der
Ladestation. Der Fehler muss von einem au-
torisierten Servicetechniker behoben werden.
Den Husqvarna-Kundenservice kontaktieren.
44 - Fehlerbehebung 1650 - 005 - 17.03.2022