6. MONTAGE
6.1 ALLGEMEIN
Die Brandschutzdurchführung LUX-NOVA ist zur Durchführung von ein- oder doppelwandigen Ab-
gasanlagen/ Verbindungsstücken durch Wände, Decken und Dächer bestimmt.
Dabei dürfen die zu durchdringenden Konstruktionen z. B. aus Holzständerwerk
(statisch tragenden Schichten) und weiteren brennbaren und nichtbrennbaren Baustoffen
(Wärmedämmschichten) bestehen. Die Angaben der bauaufsichtlichen Zulassung Z-7.4-3487 sind zu
beachten.
Bitte überprüfen Sie vor der Montage, ob alle aufgeführten
Einzelteile (Montagewinkel, Schrauben und
Stopfwolle) im Lieferumfang enthalten sind.
6.2 LÄNGE DER LUX-NOVA ERMITTELN UND KÜRZEN
Das erforderliche Maß des Durchführungsbereiches auf die LUX-NOVA übertragen.
Hinweis: Bitte berücksichtigen Sie beim Anzeichnen und Kürzen die 12 mm Wandstärke der in-
neren Putzträgerplatte zusätzlich mit abzuziehen, da diese vor dem Kürzen
zu entfernen und am Ende der Montage aufzukleben und aufzuschrauben ist.
Die stehende Steinwollplatte hinter der äußeren Putzträgerplatte dient als Dämmung
gegen Kondensationsfeuchtigkeit und muss unbedingt wie eingebaut bestehen
bleiben.
Es darf immer nur die Innenseite der Wanddurchführung gekürzt werden!
Achtung: Bei der Ermittlung der Länge ist zu beachten, dass der Einbau der Brandschutzdurch-
führung über den gesamten brennbaren Schichtaufbau von Wänden, Decken oder Dä-
chern erfolgen muss (z. B. bei WDVS (Wärmedämmverbund-Systemen) ist die
LUX-NOVA auch durch die Dämmung zu führen)! Dies gilt auch für (nicht)
hinterlüftete brennbare Verschalungen z. B. aus Holz, wenn hierdurch
uneinsehbare Hohlräume entstehen! Andernfalls sind ein möglicher Hitzestau und die
Entstehung eines Brandes nicht auszuschließen.