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Inbetriebnahme
6 720 641 801 (2010/11)
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7 Inbetriebnahme
Dieses Kapitel beschreibt die Inbetriebnahme mit dem
Grundmodul des Regelgerätes.
B Während der Durchführung der nachfolgend beschrie-
benen Arbeiten das Inbetriebnahmeprotokoll ausfül-
len (Æ Kapitel 7.21).
B Ein durch Baumaßnahmen verschmutzter Brenner
muss vor der Inbetriebnahme gereinigt werden.
B Abgas- und Verbrennungsluftleitung (bei raumluftun-
abhängigem Betrieb) sowie die Öffnungen für Ver-
brennungsluftzufuhr und Belüftung prüfen
(Æ Kapitel 3.4, Seite 16).
7.1 Betriebsdruck prüfen
B Vor der Inbetriebnahme wasserseitigen Betriebs-
druck der Heizungsanlage prüfen und ggf. einstellen.
B Roten Zeiger [1] des Manometers auf den erforderli-
chen Betriebsdruck von mindestens 1 bar einstellen.
Bild 30 Manometer für geschlossene Anlagen
1 Roter Zeiger
2 Manometerzeiger
3 Grüne Markierung
B Heizwasser nachfüllen oder über den bauseits instal-
lierten Füll- und Entleerhahn [1] ablassen bis der
gewünschte Betriebsdruck erreicht ist.
B Heizungsanlage während des Füllvorganges über die
Entlüftungsventile an den Heizkörpern entlüften.
Bild 31 Heizwasser nachfüllen oder über den Füll- und
Entleerhahn ablassen
1 Füll- und Entleerhahn
HINWEIS: Kesselschaden durch übermäßige
Staub- und Schmutzbelastung beim raum-
luftabhängigen Betrieb!
Starke Staub- und Schmutzbelastung kön-
nen z. B. durch Baumaßnahmen im Aufstell-
raum auftreten.
B Heizkessel während der Baumaßnahmen
raumluftunabhängig betreiben.
HINWEIS: Kesselschaden durch verunreinig-
te Verbrennungsluft!
B Keine chlorhaltigen Reinigungsmittel und
Halogen-Kohlenwasserstoff (z. B. in
Sprühdosen, Lösungs- und Reinigungs-
mitteln, Farben, Klebern) verwenden.
B Diese Stoffe nicht im Heizraum lagern
oder benutzen.
B Starken Staubanfall (Baustaub) vermei-
den.
Offene Heizungsanlagen sind mit diesem
Heizkessel nicht möglich.
HINWEIS: Anlagenschaden durch Kessel-
steinbildung!
B Angaben im „Betriebsbuch Wasserbe-
schaffenheit“ beachten.
VORSICHT: Gesundheitsgefahr durch Ver-
unreinigung des Trinkwassers!
B Landesspezifischen Vorschriften und
Normen zur Vermeidung von Verunreini-
gungen des Trinkwassers beachten.
B Für Europa die EN 1717 beachten.
6 720 615 876-59.1RS
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