JUSTUS – Werksgarantie
Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in jedem
Fall die Vorlage des Kaufbeleges erforderlich.
Für unsere JUSTUS- Geräte leisten wir unabhängig von den
Verpflichtungen des Händlers aus dem Kaufvertrag gegen-
über dem Endabnehmer unter den nachstehenden Bedin-
gungen Werksgarantie:
Die JUSTUS- Garantie erstreckt sich auf die unentgeldliche
Instandsetzung des Gerätes bzw. der beanstandeten Teile.
Anspruch auf kostenlosen Ersatz besteht nur für solche Tei-
le, die Fehler im Werkstoff und in der Verarbeitung aufwei-
sen.
Übernommen werden dabei sämtliche direkten Lohn- und
Materialkosten, die zur Beseitigung dieses Mangels anfallen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
1. Die Werksgarantie beträgt 24 Monate und beginnt mit
dem Zeitpunkt der Übergabe, der durch Rechnung oder
Lieferschein nachzuweisen ist.
2. Innerhalb der Werksgarantie werden alle Funtionsfehler,
die trotz vorschriftsmässigem Anschluss, sachgemässer
Behandlung und Beachtung der gültigen JUSTUS- Ein-
bauvorschriften und Betriebsanleitungen nachweisbar
auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen
sind, durch unseren Kundendienst beseitigt.
Emaille- und Lackschäden werden nur dann von dieser
Werksgarantie erfasst, wenn sie innerhalb von 2 Wo-
chen nach Übergabe des JUSTUS- Gerätes unserem
Kundendienst angezeigt werden. Transportschäden
(diese müssen entsprechend den Bedingungen des
Tranporteurs gegen den Tranporteur geltend gemacht
werden) sowie Einstellungs-, Einregulierungs- und Um-
stellarbeiten an Gasverbrauchseinrichtungen fallen nicht
unter diese Werksgarantie.
3. Durch Inanspruchnahme der Werksgarantie verlängert
sich die Garantiezeit weder für das JUSTUS- Gerät
noch für neu eingebaute Teile. Ausgewechselte Teile
gehen in unser Eigentum über.
4. Über Ort, Art und Umfang der durchzuführenden Repa-
ratur oder über einen Austausch des Gerätes entschei-
det unser Kundendienst nach billigem Ermessen. Soweit
nicht anders vereinbart, ist unsere Kundendienstzentrale
zu benachrichtigen. Die Reparatur wird in der Regel am
Aufstellungsort, ausnahmsweise in der Kundendienst-
werkstatt durchgeführt. Zur Reparatur anstehende Gerä-
te sind so zugänglich zu machen, dass keine Beschädi-
gungen an Möbeln, Bodenbelag etc. entstehen können.
5. Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile und die
anfallende Arbeitszeit werden nicht berechnet.
6. Wir haften nicht für Schäden und Mängel an Geräten
und deren Teile, die verursacht wurden durch:
-
Äussere chemische oder physikalische Einwirkun-
gen bei Transport Lagerung, Aufstellung und Benut-
zung (z.B. Schäden durch Abschrecken mit Wasser,
überlaufende Speisen, Kondenswasser, Überhit-
zung). Haarrissbildung bei emaillierten oder kachel-
glasierten Teilen ist kein Qualitätsmangel.
-
Falsche Grössenwahl
-
Nichtbeachtung unserer Aufstellungs- und Be-
dienungsanleitung, der jeweils geltenden bau-
rechtlichen allgemeinen und örtlichen Vorschrif-
ten der zuständigen Behörden, Gas- und E-
lektriziätsversorgungsunternehmen. Darunter
fallen auch Mängel an den Abgasleitungen (O-
fenrohr, ungenügender oder zu starker Schorn-
steinzug) sowie unsachgemäss ausgeführte In-
standsetzungsarbeiten, insbesondere Vornah-
me von Veränderungen an den Geräten, deren
Armaturen und Leitungen.
-
Verwendung ungeeigneter Brennstoffe bei mit
Kohle und Heizöl gefeuerten Geräten; ungeeig-
nete Gasbeschaffenheit und Gasdruckschwan-
kungen bei Gasgeräten; ungewöhnlichen
Spannungsschwankungen gegenüber der
Nennspannung bei Elektrogeräten.
-
Falsche Bedienung und Überlastung und da-
durch verursachte Überhitzung der Geräte, un-
sachgemässer Behandlung, ungenügende
Pflege, unzureichende Reinigung der Geräte
oder ihrer Teile; Verwendung ungeeigneter
Putzmittel (siehe Bedienungsanleitung).
-
Verschleiss der den Flammen unmittelbar aus-
gesetzten Teilen aus Eisen und Schamotte
(z.B. Stahl- Guss- oder Schamotteauskleidun-
gen).
Wir haften nicht für mittelbare und unmittelbare Schäden, die
durch die Geräte verursacht werden. Dazu gehören auch
Raumverschmutzungen, die durch Zersetzungsprodukte
organischer Staubanteile hervorgerufen werden und deren
Pyrolyseprodukte sich als dunkler Belag auf Tapeten, Mö-
beln, Textilien und Ofenteilen niederschlagen können.
Fällt die Beseitigung eines Mangels nicht unter unsere Ge-
währleistung, dann hat der Endabnehmer für die Kosten des
Monteurbesuches und der Instandsetzung aufzukommen.
JUSTUS GmbH
Weidenhäuser Str. 1 – 7
35075 Gladenbach