JUSTUS – Werksgarantie
( gültig für die auf Seite 2 genannten Länder )
Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in jedem
Fall die Vorlage des Kaufbeleges erforderlich.
Für unsere JUSTUS- Geräte leisten wir unabhängig von
den Verpflichtungen des Händlers aus dem Kaufvertrag
gegenüber dem Endabnehmer unter den nachstehenden
Bedingungen Werksgarantie:
Die JUSTUS- Garantie erstreckt sich auf die
unentgeldliche Instandsetzung des Gerätes bzw. der
beanstandeten Teile. Anspruch auf kostenlosen Ersatz
besteht nur für solche Teile, die Fehler im Werkstoff und in
der Verarbeitung aufweisen.
Übernommen werden dabei sämtliche direkten Lohn- und
Materialkosten, die zur Beseitigung dieses Mangels
anfallen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
1. Die Werksgarantie beträgt 24 Monate und beginnt mit
dem Zeitpunkt der Übergabe, der durch Rechnung
oder Lieferschein nachzuweisen ist.
Innerhalb der Werksgarantie werden alle Funtionsfehler,
die trotz vorschriftsmässigem Anschluss, sachgemässer
Behandlung und Beachtung der gültigen JUSTUS-
Einbauvorschriften und Betriebsanleitungen nachweisbar
auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind,
durch unseren Kundendienst beseitigt.
Emaille- und Lackschäden werden nur dann von dieser
Werksgarantie erfasst, wenn sie innerhalb von 2 Wochen
nach Übergabe des JUSTUS- Gerätes unserem
Kundendienst angezeigt werden. Transportschäden (diese
müssen entsprechend den Bedingungen des
Transporteurs gegen den Transporteur geltend gemacht
werden) sowie Einstellungs-, Einregulierungs- und
Umstellarbeiten an Gasverbrauchseinrichtungen fallen
nicht unter diese Werksgarantie.
2. Durch Inanspruchnahme der Werksgarantie verlängert
sich die Garantiezeit weder für das JUSTUS- Gerät
noch für neu eingebaute Teile. Ausgewechselte Teile
gehen in unser Eigentum über.
3. Über Ort, Art und Umfang der durchzuführenden
Reparatur oder über einen Austausch des Gerätes
entscheidet unser Kundendienst nach billigem
Ermessen. Soweit nicht anders vereinbart, ist unsere
Kundendienstzentrale zu benachrichtigen. Die
Reparatur wird in der Regel am Aufstellungsort,
ausnahmsweise in der Kundendienstwerkstatt
durchgeführt. Zur Reparatur anstehende Geräte sind
so zugänglich zu machen, dass keine
Beschädigungen an Möbeln, Bodenbelag etc.
entstehen können.
4. Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile und die
anfallende Arbeitszeit werden nicht berechnet.
5. Wir haften nicht für Schäden und Mängel an Geräten
und deren Teile, die verursacht wurden durch:
-
Äussere chemische oder physikalische
Einwirkungen bei Transport Lagerung, Aufstellung
und Benutzung (z.B. Schäden durch Abschrecken
mit Wasser, überlaufende Speisen,
Kondenswasser, Überhitzung). Haarrissbildung
bei emaillierten oder kachelglasierten Teilen ist
kein Qualitätsmangel.
-
Falsche Grössenwahl
-
Nichtbeachtung unserer Aufstellungs- und
Bedienungsanleitung, der jeweils geltenden
baurechtlichen allgemeinen und örtlichen
Vorschriften der zuständigen Behörden, Gas-
und Elektriziätsversorgungsunternehmen.
Darunter fallen auch Mängel an den
Abgasleitungen (Ofenrohr, ungenügender
oder zu starker Schornsteinzug) sowie
unsachgemäss ausgeführte Instandsetzungs-
arbeiten, insbesondere Vornahme von
Veränderungen an den Geräten, deren
Armaturen und Leitungen.
-
Verwendung ungeeigneter Brennstoffe bei
mit Kohle und Heizöl gefeuerten Geräten;
ungeeignete Gasbeschaffenheit und
Gasdruckschwankungen bei Gasgeräten;
ungewöhnlichen Spannungsschwankungen
gegenüber der Nennspannung bei
Elektrogeräten.
-
Falsche Bedienung und Überlastung und
dadurch verursachte Überhitzung der Geräte,
unsachgemässer Behandlung, ungenügende
Pflege, unzureichende Reinigung der Geräte
oder ihrer Teile; Verwendung ungeeigneter
Putzmittel (siehe Bedienungsanleitung).
-
Verschleiss der den Flammen unmittelbar
ausgesetzten Teilen aus Eisen und
Schamotte (z.B. Stahl- Guss- oder
Schamotteauskleidungen).
Wir haften nicht für mittelbare und unmittelbare Schäden,
die durch die Geräte verursacht werden. Dazu gehören
auch Raumverschmutzungen, die durch
Zersetzungsprodukte organischer Staubanteile
hervorgerufen werden und deren Pyrolyseprodukte sich als
dunkler Belag auf Tapeten, Möbeln, Textilien und
Ofenteilen niederschlagen können.
Fällt die Beseitigung eines Mangels nicht unter unsere
Gewährleistung, dann hat der Endabnehmer für die Kosten
des Monteurbesuches und der Instandsetzung
aufzukommen.
JUSTUS GmbH
Weidenhäuser Str. 1 – 7
35075 Gladenbach