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Grundlage zertifizierten Apparaten
aufgebaut sind, gelten die speziellen
Anforderungen gemäss Anhang 19.9.3.
In Aufstellungsräumen, die als
Schlafräume genutzt werden, sind
ausschliesslich Gascheminée-anlagen
nach SN EN 613 zulässig.
Abgasabführung über die Fassade
direkt ins Freie Untenstehend finden
Sie einen Auszug aus den Gasleitsätzen
G1 bezüglich der Ableitung der Abgase
über die Fassade.
11.3 Mindesthöhe von
Abgasanlagen über Dach
11.3.1 Allgemeine Anforderungen
Abgasanlagen sind durchgehend, ohne
Querschnittsänderungen und wenn
möglich senkrecht bis über Dach zu
führen.
Die Abgasableitung über die Fassade
ist jedoch unter den in 11.5.7 erwähnten
Fällen möglich.
11.5.7 Abgasabführung über die
Fassade direkt ins Freie
Bei der Sanierung von Altbauten oder
Altanlagen können die Abgase direkt
über die Fassade ins Freie geführt wer-
den, wenn es die besonderen örtlichten
Verhältnisse erfordern und sofern die
Luftreinhaltebehörde dies bewilligt
(siehe Anhang 19.11.13).
Es gelten die folgenden Einschränkun-
gen:
Es dürfen nur Gasverbrauchsappa-
rate installiert werden, welche für
Schweizer Vorschriften
Bei der Montage und Installation der
Gas-Feuerstellen sind folgende Vor-
schriften ZWINGEND zu beachten und
MÜSSEN eingehalten werden:
SVGW-Richtlinie G1:
Richtlinie für die Erdgasinstallation in
Gebäuden
EKAS-Richtlinie Nr. 1942:
Flüssiggas, Teil 2
Vorschriften der kantonalen Instanzen
:
z.B. Feuerpolizeivorschriften
z.B. Gebäudeversicherungenvorschriften
Schweizer Vertretung:
ATTIKA FEUER AG
Brunnmatt 16
CH-6330 Cham
0041 41 784 80 80
info@attika.ch
www.attika.ch
SVGW/VKF-Nummer:
VKF-Zulassungs-Nr.
LAS System:
15616
18784
9.2.4 Brandschutztechnische
Anforderungen an spezielle
Gasverbrauchsapparate
9.2.4.4 Gascheminéeanlagen
(dekorative Gasfeuer)
Für die Aufstellung und den Anschluss
von Gascheminéeanlagen (dekora-
tive Gasfeuer), die aus einem oder
mehreren nach SN EN 509, SN EN 613
oder einer vergleichbaren normativen
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