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Personen, Behinderte oder Kinder
in der Nähe der Feuerstelle befin-
den. Nur die Fernbedienung und die
Technikbox können ohne Verbrenn-
ungsgefahr bedient werden.
Durch Rauchgas oder Gasleckage
verursachte Gefahr
EXPLOSIONSGEFAHR! Rauchgase
und/oder Gasleckage führen zu
lebensbedrohlichen Situationen.
Bei Rauchgasen besteht das Risiko
einer Kohlenmonoxidvergiftung,
und bei einer Gasleckage besteht
Explosionsgefahr.
Wenn Sie Rauchgase oder Gas wah-
rnehmen, ergreifen Sie die folgenden
Maßnahmen:
1. Die Gasfeuerstelle ausschalten.
2. Den Gasabsperrhahn schließen.
3. Türen und Fenster öffnen!
4. Einen zugelassenen Fachbetrieb be-
nachrichtigen.
EXPLOSIONSGEFAHR! Schließen
Sie den Gashahn bei Beschädi-
gungen. Nehmen Sie die Gasfeu-
erstelle nicht in Betrieb, wenn eine
Glasscheibe Risse aufweist, fehlt
oder nicht korrekt montiert ist.
Die Gasfeuerstelle erfordert eine
permanente Stromversorgung. Eine
Unterbrechung der Stromversorgung
kann die Sicherheitsvorrichtungen
beeinträchtigen.
Verfärbungsrisiko
ACHTUNG! Staubpartikel oder
Zigaretten-, Kerzen- oder Öl-
ungen, was zu gefährlichen Situati-
onen führen kann.
Sorgen Sie dafür, dass leicht brennbare
Materialien oder Hitzeempfindliche
Materialien wie Vorhänge und Möbel in
einem Mindest abstand von 100 cm zur Feu-
erstelle befinden. Ist ein Stra hlungs schutz
vorhanden, beträgt der Mindestabstand
40 cm.
Wenn der Fußboden vor der Feuerstelle
aus brennbarem Material besteht und
der Abstand zwischen Unterseite der
Brennkammer und diesem Fußboden
weniger als 10 cm beträgt, muss vor der
Gasfeuerstelle eine Bodenschutzplatte
(> 30 cm) oder ein Feuertisch ange-
bracht werden.
Abbildung 1: Strahlungsbereich
Verbrennungsgefahr
BRANDGEFAHR! Berühren Sie die
Feuerstelle nicht! Die Feuerstelle
ist heiß, wenn sie in Betrieb ist oder
gerade erst ausgeschaltet wurde.
Sorgen Sie für zusätzliche Schut-
zausrüstung oder weitere Sicher-
heitsmaßnahmen, wenn sich ältere
30 cm
40 cm
100 cm
20°
20°
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