10 Originalbetriebsanleitung | Groove 2.0
2.2.3 Verschleißteile
Als Verschleißteile im Sinne der gesetzlichen Gewährleis-
tung gelten:
• Batterie
• Bereing
• Bremsbeläge
• Felgen in Verbindung mit Felgenbremsen
• Gleitlager / Lager
• Hydrauliköle / Schmierstoe
• Ketten und Zahnriemen
• Kettenräder, Ritzel, Innenlager und Schaltwerks-
rollen
• Lackierungen
• Lenkerband / Griezüge
• Leuchtmittel der Lichtanlage
• Motor
• Schaltungs- / Bremszüge
Durch den Groove 2.0-Vorderradmotor werden die
Verschleißteile stärker beansprucht als bei einem
Fahrrad ohne Antrieb.
2.2.4 Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Pedelecs sind aufgrund ihrer Konzeption und Ausstattung
dazu bestimmt, auf öentlichen Straßen und befestigten
Wegen eingesetzt zu werden. Ebenso ist die Nutzung in
leichtem Gelände, wie bspw. auf Feldwegen, möglich.
Für jeden darüberhinausgehenden Gebrauch bzw. die
Nichteinhaltung der sicherheitstechnischen Hinweise
der Betriebsanleitungen und r die daraus resultieren-
den Schäden haen Hersteller und Händler nicht. Dies
gilt insbesondere r die Benutzung dieser Fahrräder im
Gelände, bei Überladung und nicht ordnungsgemäßer
Beseitigung von Mängeln. Zur bestimmungsgemäßen Ver-
wendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller
vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhal-
tungsbedingungen in der Betriebsanleitung. Verbrauchs-
schwankungen und Schwankungen der Batterieleistung
sowie eine altersbedingte Abnahme der Kapazität sind
verkehrsüblich, technisch nicht vermeidbar und als solche
kein Sachmangel.
2 Gewährleistungsbestimmungen
2.1 Gewährleistungszeiten
Bei allen Modellen gilt die zum Auslieferungszeitpunkt
gültige gesetzliche Gewährleistung.
2.2 Gewährleistungsbedingungen
2.2.1 Voraussetzungen
Ein Mangel liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:
• Es liegt ein Herstellungs-, Material- oder Informati-
onsfehler vor.
• Die Ursache r die Veränderung des Produktes
ist kein natürlicher oder nktionsbedingter Ver-
schleiß oder Alterung.
• Der Schaden ist nicht ursächlich dadurch entstan-
den, dass ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch
des Pedelecs erfolgte.
2.2.2 Ausschlüsse
In diesen Fällen ist die Gewährleistung ausgeschlossen:
• Bei Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch
und höhere Gewalt entstehen.
• Bei allen Teilen, die nktionsbedingt einem Ver-
schleiß oder einer Alterung im üblichen Umfang
unterliegen, soweit es sich nicht um Produktions-
oder Materialfehler handelt.
• Bei Schäden, die durch unsachgemäße oder man-
gelhae Pege und nicht fachmännisch durchge-
hrte Reparaturen, Umbauten oder Austausch von
Teilen am Pedelec entstehen.
• Bei Unfallschäden oder sonstigen Einwirkungen
von außen, soweit diese nicht auf Informations-
oder Produktfehler zurückzuhren sind.
• Bei Reparaturen, die unter Einsatz von Gebraucht-
teilen erfolgen oder Schäden, die daraus entstehen.
• Bei Schäden, die durch wettkampfmäßigen Einsatz
des Produktes entstehen.
• Bei Sonderausstattungen, Zubehör oder nicht seri-
enmäßiger Ausstattung; insbesondere bei techni-
schen Veränderungen.
• Bei der Nichteinhaltung der Serviceintervalle.
• Verbrauchsschwankungen und Schwankungen der
Batterieleistung sowie eine altersbedingte Abnah-
me der Kapazität sind verkehrsüblich, technisch
nicht vermeidbar und als solche kein Mangel.