Das Pedelec muss, wie alle Fahrräder, die Anforderun-
gen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
erllen. Bitte beachten Sie die diesbezüglichen Erläu-
terungen und allgemeinen Hinweise der Allgemeinen
Betriebsanleitung (CD).
Diese gesetzlichen Vorgaben gelten r ein Pedelec:
• Der Motor darf nur als Tretunterstützung dienen,
das heißt, er darf nur „helfen“, wenn der Fahrer
selbst in die Pedale tritt.
• Die mittlere Motorleistung darf 250 W nicht
überschreiten.
• Bei zunehmender Geschwindigkeit muss die Mo-
torleistung immer stärker abnehmen.
• Bei 25 km/h muss der Motor abschalten.
1.2.1 Bedeutung r den Fahrer
Es besteht keine Helmpicht. Im Interesse Ihrer
eigenen Sicherheit sollten Sie jedoch nie ohne
Helm fahren.
Es besteht keine Führerscheinpicht.
Es besteht keine Versicherungspicht.
Ein Pedelec darf ohne Altersbeschränkung gefah-
ren werden.
Die Benutzung von Radwegen ist wie bei norma-
len Fahrrädern geregelt.
Diese Regulierungen gelten r Sie, wenn Sie sich in
der europäischen Union bewegen. In anderen Län-
dern, aber im Einzelfall auch im europäischen Aus-
land, können andere Regelungen bestehen. Informie-
ren Sie sich vor Benutzung Ihres Pedelecs im Ausland
über die dort geltende Gesetzgebung.
1.3 Batterie
Versuchen Sie niemals Ihre Batterie zu reparie-
ren. Dar sind Fachleute zuständig. Wenn die
Batterie beschädigt ist, rufen Sie Ihren Fach-
händler an. Der wird mit Ihnen das weitere Vor-
gehen besprechen.
Transportieren Sie keine beschädigte Batterie.
Die Sicherheit von beschädigten Batterien kann
nicht gewährleistet werden. Kratzer und kleine
Gehäuseabplatzer sind keine schwere Beschädi-
gung.
Lassen Sie die Batterie von einem Fachhändler
prüfen, wenn Sie mit Ihrem Pedelec gestürzt
sind. Auch wenn Ihnen die Batterie herunterge-
fallen ist, müssen Sie den Fachhändler aufsu-
chen. Beschädigte Batterien dürfen weder gela-
den noch anderweitig genutzt werden.
Beim Ladevorgang müssen Batterie und Ladege-
rät sich auf einem ebenen und nicht brennbaren
Untergrund benden. Batterie und Ladegerät
dürfen nicht abgedeckt sein, damit die beim La-
devorgang entstehende Wärme sich nicht staut
und zu einer Überhitzung oder gar einem Brand
hrt. In der unmittelbaren Umgebung dürfen
sich keine leicht brennbaren Materialien ben-
den. Dies gilt auch, wenn im Pedelec geladen
wird. Dann müssen Sie das Pedelec so stellen,
dass sich ein möglicher Brand nicht schnell aus-
breiten kann (Achtung bei Teppichböden!).
Lithium reagiert sehr stark beim direkten Kontakt
mit Wasser. Vorsicht ist deshalb bei beschädig-
ten, nass gewordenen Batterien geboten: Sie
können in Brand geraten.
Die Batterie selbst soll nicht mit Wasser gelöscht
werden, sondern nur das möglicherweise bren-
nende Umfeld. Besser geeignet sind Löscher mit
Metallbrandpulver (Klasse D). Kann die Batterie
gefahrlos ins Freie befördert werden, kann auch
mit Sand ein Ersticken hervorgerufen werden.