Benutzen Sie nur StVZO-zugelassene Räder im
öentlichen Verkehrsraum.
Beachten Sie das zulässige Gesamtgewicht der
verschiedenen Fahrradtypen, da es sonst zu
Bruch oder Versagen sicherheitsrelevanter Teile
kommen kann. Auch die Bremsanlage ist nur r
das zulässige Gesamtgewicht des Fahrrads aus-
gelegt. Im
Kapitel 30 „Technische Daten“ nden
Sie eine Liste mit den zulässigen Gesamtgewich-
ten.
Das Gesamtgewicht errechnet sich aus
Gewicht des Fahrrads + Gewicht des Fahrers +
Gewicht des Gepäcks. Auch gezogene Last wie
ein Anhänger zählt zum Gesamtgewicht.
Lassen Sie beschädigte oder verbogene Bauteile
ersetzen, bevor Sie das Fahrrad wieder benutzen.
Andernfalls können betriebswichtige Teile ver-
sagen.
Beachten Sie die maximale Belastbarkeit des
Gepäckträgers. Die Kennzeichnung nden Sie
direkt am Gepäckträger (siehe auch
Kapitel 30
„Technische Daten“).
Mit Reparaturen und Wartungen beauragen Sie
eine Fachwerkstatt (Wartungsintervalle siehe
Kapitel 28 „Regelmäßige Inspektionen“).
Falls Sie technische Veränderungen an Ihrem
Fahrrad vornehmen, berücksichtigen Sie die na-
tionalen Verkehrsvorschrien und die geltenden
Normen. Beachten Sie, dass dadurch die Gewähr-
leistung erlöschen kann.
Ersetzen Sie elektrische Bauteile an Ihrem Fahr-
rad nur durch bauartgeprüe Teile.
Fahren Sie bei ungünstigen Lichtverhältnissen
wie zum Beispiel Nebel, Regen, Dämmerung oder
Dunkelheit nur mit ausreichender Beleuchtung.
Wenn Sie Ihr Fahrrad intensiv nutzen, denken Sie
daran, dass es einem stärkeren Verschleiß unterliegt.
Viele Teile an Fahrrädern, besonders an leichten
Sporträdern, sind r eine bestimmte Nutzungsdauer
ausgelegt. Bei Überschreitung besteht eine erhebliche
Gefahr, dass Bauteile versagen.
Pegen und warten Sie Ihr Fahrrad regelmäßig. Prü-
fen Sie dabei wichtige Bauteile, vor allem Rahmen,
Gabel, Radauängung, Lenker, Lenkervorbau, Sattel-
stütze und Bremsen, auf Verformungen und Beschädi-
gungen. Wenn Sie Veränderungen wie Risse, Beulen
oder Verformungen erkennen, lassen Sie Ihr Fahrrad
vom Fachhändler prüfen, bevor Sie wieder fahren.
5 Gesetzliche Bestimmungen
Wenn Sie mit Ihrem Fahrrad am Straßenverkehr teilneh-
men wollen, vergewissern Sie sich, dass Ihr Fahrrad den
Straßenverkehrsvorschrien entspricht. Beachten Sie
gegebenenfalls
Kapitel 22.2 „Sonderregelungen r Renn-
räder“.
5.1 Vorschrien der Straßen-
verkehrszulassungsordnung (StVZO)
Bevor Sie am Straßenverkehr teilnehmen, informieren Sie
sich über die jeweils geltenden nationalen Vorschrien –
in Deutschland die StVZO und die StVO.
In der Schweiz stehen die gültigen Regelungen in den
Verordnungen über die technischen Anforderungen an
Straßenfahrzeuge, Artikel 213 bis 218.
Für die Teilnahme am öentlichen Straßenverkehr in Ös-
terreich müssen Sie sich nach der 146. Verordnung / Fahr-
radverordnung richten.
Sorgen Sie dar, dass sich Ihr Fahrrad bei jeder Benut-
zung wirklich im vorgeschriebenen, fahrtüchtigen Zustand
bendet, dass die Bremsen optimal eingestellt sind und
dass Klingel und Lichtanlage der StVZO entsprechen.