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Originalbetriebsanleitung Allgemein DE-13
6.3 Carbon: Allgemeine Sicherheitshinweise
Carbon ist ein rostfreies, sehr leichtes und stabiles
Material, das jedoch besondere Aufmerksamkeit benötigt.
Typische Bauteile aus Kohlefasern sind z. B. Lenker,
Vorbauten, Sattelstützen und Sattelgestelle, Kurbeln,
Rahmen und Gabeln. Lassen Sie sich von Ihrem*Ihrer
Fachhändler*in in den Umgang mit diesem Werksto
einweisen.
Warnungen
Schwerste Stürze und Unfälle aufgrund brechender
Bauteile.
Carbon-Teile dürfen nicht mehr benutzt werden,
wenn sie Risse oder gar Brüche aufweisen.
Setzen sie Carbon-Teile niemals hohen Temperaturen
aus! Schon im Pkw unter starker Sonneneinstrahlung
können Temperaturen entstehen, die der Sicherheit
der Teile abträglich sind. Wenn Sie sich nicht absolut
sicher über die Unversehrtheit sind, lassen Sie die
betroenen Carbon-Teile in einer Fachwerkstatt
prüfen und ggf. austauschen.
Vorsicht
Leichte Verletzungen durch Carbon-Splitter.
Carbon-Fasern sind sehr dünn und hart. Gehen Sie
deshalb sehr vorsichtig mit beschädigten Carbon-
Teilen um. Es kann vorkommen, dass sich einzelne
Fasern ablösen und hervorstehen. Sollten diese mit
ihrer Haut in Kontakt kommen, besteht die Gefahr,
dass Sie sich durch kleine Splitter verletzen.
7. Gesetzliche Anforderungen zur
Teilnahme am Straßenverkehr
Wenn Sie mit Ihrem Fahrrad am öentlichen
Straßenverkehr teilnehmen, müssen Sie gesetzliche
Anforderungen erfüllen. Verstöße dagegen sind
Ordnungswidrigkeiten und werden mit Geldbußen
geahndet. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Anleitung
(06/2021) galten u.a. die folgenden Vorschriften:
7.1 Fahrrad (motorlos)/Pedelec
In Europa werden Pedelecs rechtlich wie motorlose
Fahrräder behandelt, wenn ihr Motor eine
Nenndauerleistung von 250 Watt hat, beim Treten bis etwa
25 km/h unterstützt und bei Geschwindigkeiten darüber
hinaus, die Unterstützung abschaltet. Deshalb gelten
für Pedelecs und ihre*n Fahrer*innen im öentlichen
Straßenverkehr auch dieselben Anforderungen wie für
motorlose Fahrräder. Sie brauchen also weder einen
Führerschein, noch eine Versicherung für Ihr Pedelec. Es
besteht keine Helmpicht, aber zu Ihrer eigenen Sicherheit
sollten sie bei jeder Fahrt einen Helm tragen.
7.1.1 Betriebsvorschriften
Wenn Sie am öentlichen Straßenverkehr teilnehmen
wollen, muss Ihr Fahrrad (motorlos) oder Pedelec
mindestens folgende Bauteile besitzen:
Bremsanlage
Klingel
Beleuchtungseinrichtung
In Deutschland sind beispielsweise diese
Beleuchtungseinrichtungen gefordert (StVZO §67):
Ein weißer Scheinwerfer, ein rotes Rücklicht, an den
Pedalen jeweils zwei gelbe Reektoren und pro Laufrad
ebenfalls zwei gelbe Reektoren (alternativ weiße
reektierende Ringe an Reifen oder Felgen).
Darüber hinaus gibt es weitere Vorgaben, die in den
nationalen Gesetzen zu den Betriebsvorschriften
thematisiert werden 7.3 Betriebsvorschriften im Internet
S. DE-14. Falls Komponenten, die in Ihrem Land gesetzlich
gefordert sind, an Ihrem Fahrrad nicht verbaut wurden,
müssen Sie diese nachrüsten, bevor Sie sich in den
öentlichen Straßenverkehr wagen.
7.1.2 Verhaltensvorschriften
Wenn Sie sich mit Ihrem Fahrrad (motorlos)/Pedelec im
öentlichen Straßenverkehr bewegen, müssen auch Sie als
Fahrer*in sich an Vorschriften halten. Neben spezischen
nationalen Vorgaben 7.4 Verhaltensvorschriften im Inter-
net S. DE-14 sind das in der Regel:
Die Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer.
Nicht unter Alkohol- oder Drogeneinuss zu fahren.
Nicht freihändig zu fahren.
Nicht bei rot über die Ampel zu fahren.
Radwege zu benutzen.
Immer auf der richtigen
Straßenseite zu fahren. Bendet
sich jedoch nur auf der anderen
Straßenseite ein Radweg und ist
dieser mit einem Verkehrsschild
mit einem Fahrrad versehen,
müssen Sie diesen benutzen.
7.2 S-Pedelec
In Europa werden S-Pedelecs rechtlich als Kleinkrafträder
der Klasse L1e eingestuft. Für sie gelten andere Betriebs-
und Verhaltensvorschriften im öentlichen Straßenverkehr
als für motorlose Fahrräder und Pedelecs:
7.2.1 Betriebsvorschriften
Wenn Sie mit Ihrem S-Pedelec am öentlichen
Straßenverkehr teilnehmen wollen, müssen Sie u.a.
Folgendes beachten:
Sie benötigen eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung
(Certicate of Conformity) 4.4 S-Pedelec: EG-
Übereinstimmungsbescheinigung S. DE-10.
Es besteht Versicherungspicht. Picht ist auch ein
beleuchtetes (Versicherungs-)Kennzeichen.
Sie benötigen mindestens einen Führerschein der
Klasse AM.
Abb. 3 Sonderwege
für Radfahrer
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