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7-92 bizhub C754/C654
7. Allgemein
a. Diese Lizenzvereinbarung unterliegt japanischem Recht. Kollisionsnormen finden keine Anwendung.
Falls irgendeine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung von einem zuständigen Gericht für
rechtswidrig befunden wird, wird die betreffende Bestimmung so weit wie möglich umgesetzt, und die
restlichen Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung bleiben uneingeschränkt in Kraft. Sie erkennen
hiermit den Tokyo District Court als ausschließlichen Gerichtsstand für die Beilegung von
Rechtsstreiten in Verbindung mit dieser Lizenzvereinbarung an.
b. Diese Lizenzvereinbarung beinhaltet die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien im
Hinblick auf den Vertragsgegenstand. Diese Lizenzvereinbarung hat Vorrang vor allen früheren oder
gleichzeitig getroffenen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Absprachen. Sie erkennen
an, dass abweichende oder zusätzliche Bestimmungen im Hinblick auf das hierin lizenzierte Profil, die
in anderen schriftlichen Mitteilungen oder Dokumenten enthalten sind, keine Gültigkeit haben.
c. Die ausbleibende oder verzögerte Wahrnehmung eines in dieser Lizenzvereinbarung beschriebenen
Rechtes oder eines bei einem Verstoß gegen diese Lizenzvereinbarung bestehenden Rechtes durch
DIC ist nicht als Verzicht auf diese Rechte oder als Billigung des Verstoßes zu interpretieren.
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für i-Option LK-105 v3 (Durchsuchbare
PDFs)
In Verbindung mit dem Erwerb eines Lizenzschlüssels für i-Option LK-105 v3 (durchsuchbare PDFs oder
"Programm"), gewährt Ihnen KONICA MINOLTA BUSINESS TECHNOLOGIES, INC. (KMBT) eine nicht
exklusive und nicht übertragbare Unterlizenz für die Verwendung des Programms, sofern alle in diesem
Abschnitt beschriebenen Bedingungen eingehalten werden.
1. Sie stimmen zu, das Programm nicht zu vervielfältigen, zu modifizieren oder anzupassen. Sie dürfen
das Programm nicht Dritten zur Verfügung stellen oder an Dritte übertragen.
2. Sie stimmen zu, das Programm nicht zu verändern, zu disassemblieren, zu entschlüsseln,
Funktionsanalysen mittels Reverse Engineering durchzuführen oder zu dekompilieren.
3. KMBT oder deren Lizenzgeber besitzen das Urheberrecht und andere Rechte am geistigen Eigentum.
Mit der Gewährung einer Lizenz für die Nutzung des Programms werden keine Urheberrechte oder
Rechte an geistigem Eigentum an Sie übertragen.
4. DIE KMBT UND DEREN LIZENZGEBER ÜBERNEHMEN KEINE HAFTUNG FÜR WIE AUCH IMMER
ENTSTANDENEN SCHADEN ODER FOLGESCHADEN. DIES BETRIFFT AUCH GEWINNEINBUSSEN
UND DATENVERLUSTE, SELBST WENN DIE KMBT AUF EINEN SOLCHEN MÖGLICHEN SCHADEN
HINGEWIESEN WURDE. FORDERUNGEN DRITTER SIND EBENFALLS AUSGESCHLOSSEN. DIE
KMBT UND DEREN LIZENZGEBER SCHLIESSEN JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER
STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DAS PROGRAMM AUS. DIES GILT UNTER
ANDEREM AUCH FÜR DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR MARKTGÄNGIGKEIT, FÜR DIE
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND FÜR DEN RECHTSANSPRUCH UND DIE
URHEBERRECHTE DRITTER. IN EINIGEN STAATEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE
BESCHRÄNKUNG VON ZUFÄLLIGEN, FOLGE- ODER SPEZIALSCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG. DAHER
HABEN DIE OBEN GENANNTEN EINSCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE KEINE GELTUNG FÜR
SIE.
5. Sie verpflichten sich, das Programm in keiner gegen geltende Ausfuhrgesetze und -bestimmungen
eines betroffenen Landes verstoßenden Form zu exportieren.
6. Hinweis für Endbenutzer, die für US-amerikanische Behörden tätig sind Das Programm ist eine
Handelsware ("Commercial Item") im Sinne 48 C.F.R.2.101 bestehend aus kommerzieller Computer-
Software ("Commercial Computer Software") und Begleitmaterial für kommerzielle Computer-Software
("Commercial Computer Software Documentation") im Sinne von 48 C.F.R. 12.212. In
Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis einschließlich 227.7202-4
erwerben US-amerikanische Regierungsendbenutzer nur die in den hier aufgeführten
Vertragsbedingungen und Konditionen ausdrücklich genannten Lizenzrechte.
7. Diese Lizenz endet automatisch, wenn eine der in dieser Vereinbarung genannten Bedingungen nicht
erfüllt wird. In diesem Fall stimmen Sie zu, die Nutzung des Programms unverzüglich einzustellen.
8. Diese Vereinbarung unterliegt dem japanischen Recht.
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