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dem muss er über ein ezientes Belüftungssystem verfügen und die für den ordnungsgemäßen Be-
trieb des Ofens erforderliche Luftmenge liefern. Es wird davon ausgegangen, dass für die Verbrennung
von 1 kg Holz in einem geschlossenen Kaminofen etwa 8 m3 Luft benötigt werden. In dem Raum, in
dem der Kaminofen aufgestellt werden soll, der die Luft aus dem Raum bezieht, dürfen keine Dun-
stabzugshauben oder andere Geräte mit Verbrennung vorhanden sein. In Räumen mit mechanischer
Belüftung oder sehr dichten Fensterrahmen muss eine individuelle Luftzufuhr zur Brennkammer des
Kaminofens verwendet werden. Am besten ist es, eine Frischluftzufuhr von außen für diesen Zweck
zu verwenden. Bei gusseisernen Einsätzen mit optionaler Luftzufuhr muss das Luftzufuhrsystem auch
mit einer Klappe ausgestattet sein, damit der Raum nicht an Temperatur verliert, wenn die Feuerstätte
nicht in Betrieb ist. Der Lufteinlass für die Verbrennungsluft sollte so gewählt werden, dass er nicht ver-
stopft werden kann. Bei Einsätzen mit luftdichten Brennkammern der Serien NB, MB, NADIA, VN, LUCY,
ZIBI wird ein Luftansaugstutzen verwendet. Eine eziente Verbrennung ist nur durch einen externen
Luftansauganschluss gewährleistet. Wird ein solcher Anschluss nicht hergestellt, kann dies zu einer
unwirksamen Verbrennung und verschmutzten Scheiben führen.
Die Feuerstelle darf nicht der Feuchtigkeit ausgesetzt werden. Wird der Kaminofen während eines
Bauvorhabens aufgestellt, ist darauf zu achten, dass der Kaminofen nicht der Feuchtigkeit bei Nassar-
beiten, z. B. Verputzen oder Gipskartonplatten, ausgesetzt wird. Wird der Kaminofen während Bau-
und Ausbauarbeiten aufgestellt, ist darauf zu achten, dass der Kaminofen nicht der Feuchtigkeit bei
Nassarbeiten, wie z. B. Verputzen, Verlegen von Gipskartonplatten usw. ausgesetzt wird. In diesem Fall
ist besonders auf den verwendeten Brennsto zu achten, damit der Kaminofen nicht mit Bauschutt
oder anderen als den empfohlenen Materialien befeuert wird.
Konstruktion der Verkleidung des Kaminofens
Die Verkleidung sollte so gestaltet sein, dass der Kaminofen nicht fest mit ihr verbunden ist und ohne
Beschädigung montiert und entfernt werden kann. Die Verkleidung sollte einen leichten Zugang zur
Inspektion des Rauchrohranschlusses, zur Bedienung der Glasscheibe oder des Zugbegrenzers (falls
vorhanden) ermöglichen. Für die Konstruktion müssen nicht brennbare und isolierende Materialien
verwendet werden, wie z. B.: Mineralwolle mit Aluminiumumhüllung, Keramikfaser, glasfaserverstärk-
te Platten, Aluminiumumhüllung. Der Abstand zwischen der Isolierung und den Wänden des Kami-
nofens muss 8 - 12 cm betragen. Der Abstand zwischen dem Kaminrahmen und der Verkleidung darf
nicht weniger als 5 mm betragen (die Dehnungsfuge muss nicht isoliert werden). Die Verkleidung
muss den Zugang zu der für die Verbrennung und die Belüftung des Kaminofens erforderlichen Luft
ermöglichen, und zwar durch die Verwendung geeigneter Gitter, die je nach Leistung des Geräts
ausgewählt werden. An der Unterseite der Verkleidung des Kaminofens muss ein Ansauggitter ange-
bracht werden, damit die Luft in die Verkleidung eindringen kann (40-60 cm2 / 1 kW). Damit die heiße
Luft ordnungsgemäß aus der Haube abgeleitet werden kann, muss in der Haube ein Abluftgitter in-
stalliert werden. Die minimale aktive Fläche des Gitters wird entsprechend der Leistung des Einsatzes
gewählt: 50 bis 70 cm2 pro 1 kW.
Da im Inneren des Gehäuses sehr hohe Temperaturen erreicht werden, sollte im Gehäuse ein Dekom-
pressionsboden in einem Abstand von etwa 40 cm von der Decke angebracht werden. Dies verhindert
das Aufheizen der Decke im Raum, den Wärmeverlust und erfordert den Einbau von Abzugsgittern in
entsprechender Höhe, um die Wärme aus dem Raum über der Feuerstelle abzugeben. Die Dekompres-
sionsgitter werden abwechselnd auf zwei Seiten der Verkleidung angebracht, z. B. höher und niedriger
über dem Dekompressionsboden. Die Größe der Gitter und ihre aktive Fläche sind nicht wichtig.e.
Achtung
Wegen der hohen Temperaturen in der Verkleidung des Kaminofens müssen die Gitter in der Traufe
sowie die Gitter, die das Luftverteilungssystem des Hauses krönen, aus Metall sein. In der Kaminhaube
dürfen nur Gitter ohne Lamellen eingebaut werden.
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