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Garantiebedingungen
Gültig ab Oktober 1998 für die Bundesrepublik Deutschland.
Zur Inanspruchahme von Garantieleistungen ist in jedem Fall die
Vorlage des Kaufbelegs erforderlich.
Für unsere KÜPPERSBUSCH-Geräte leisten wir zusätzlich zu den
Verpflichtungen des Händlers aus dem Kaufvertrag gegenüber
dem Endabnehmer unter den nachstehenden Bedingungen
Werksgarantie:
1. Die Werksgarantie beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Zeit-
punkt der Übergabe, der durch Rechnung oder Lieferschein
nachzuweisen ist. Bei gewerblicher Nutzung von KÜPPERS-
BUSCH-Geräten in Gemeinschaftsanlagen ist eine Garantiezeit
auf 6 Monate beschränkt. Die Garantie erstreckt sich nicht auf
leicht zerbrechliche Teile wie z.B. Glas, Kunststoff oder Leucht-
mittel.
Die verlängerte Garantiezeit gilt nicht, wenn die Typen- oder Se-
rien-Nr. des Produkts geändert, gelöscht, enfernt oder unleser-
lich gemacht worden ist.
2. Innerhlab der Werksgarantie werden alle Funktionsfehler, die
trotz vorschriftsmäßigen Anschlusses, sachgemäßer Behand-
lung und Beachtung der gültigen KÜPPERSBUCH-Einbauvor-
schriften und Betriebsanleitungen nachweisbar auf
Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind, durch
unseren Kundendienst beseitigt. Emaille- und Lackschäden
werden nur dann von dieser Werksgarantie erfaßt, wenn sie in-
nerhalb von 4 Wochen nach Übergabe des KÜPPERSBUSCH-
Gerätes unserem Kundendienst angezeigt werden. Schäden
aufgrund chemischer und elektrochemischer Einwirkungen von
Wasser und Transportschäden (diese müssen entsprechend
den Bedingungen des Transporteurs gegen den Transporteur
geltend gemacht werden), sowie Einregulierungs- und Umstel-
lungsarbeiten an Gasverbrauchseinrichtungen fallen nicht unter
diese Werksgarantie.
3. Durch Inanspruchnahme der Werksgarantie verlängert sich die
Garantiezeit weder für das KÜPPERSBUSCH-Gerät noch für
neu eingebaute Teile. Ausgewechselte Teile gehen in unser Ei-
gentum über.
4. Über Ort, Art und Umfang der durchzuführenden Reparatur ent-
scheidet unser Kundendienst nach billigem Ermessen. Soweit
nicht anders vereinbart, ist unsere nächstgelegene Kunden-
dienststelle zu benachrichtigen. Die Reparatur wird in der Regel
am Aufstellungsort, ausnahmsweise in der Kundendienstwerk-
statt durchgeführt. Zur Reparatur anstehende Geräte sind so
zugänglich zu machen, daß eine uneingeschränkte Handha-
bung durch den Techniker möglich ist und keine Beschädigung
an Möbeln, Bodenbelag etc. entstehen können.
5. Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile und die anfallen-
de Arbeitszeit werden nicht berechnet.
6. Innerhalb der ersten 6 Monate der Garantiezeit werden die We-
gezeiten und Anfahrtskosten unseres Kundendienstpersonals,
soweit diese im Zusammenhang mit der Durchführung der In-
standsetzung nach dieser Werksgarantie anfallen, nicht berech-
net. Danach werden diese Kosten gesondert in Rechnung
gestellt.
7. Nicht umfaßt sind von der Werksgarantie Ansprüche, die über
die kostenlose Fehlerbeseitigung hinausgehen, insbesondere
Ansprüche auf Schadensersatz, Wandlung und Minderung oder
Folgeschäden.
Wenn sie unseren Kundendienst benötigen, nennen Sie den Gerä-
tetyp und die Art des Defektes. Bei Transportschäden wenden Sie
sich bitte sofort an die nächste für Sie zuständige Kundendienst-
stelle.
KÜPPERSBUSCH Hausgeräte AG, Gelsenkrichen