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Küppersbusch-Kundendienst
Zentrale Kundendienst- / Ersatzteilanforderung
Deutschland:
Küppersbusch Hausgeräte AG
Küppersbuschstraße 16
45883 Gelsenkirchen
Telefon: 01 80 - 5 25 65 65
Telefax: (02 09) 4 01 - 7 14 / 7 15
Internet: www.kueppersbusch.de
Sie erreichen uns:
Montag bis Donnerstagvon 7
30
Uhr bis 18
00
Uhr
Freitag von 7
30
Uhr bis 17
00
Uhr
Außerhalb der Dienstzeiten teilen Sie uns Ihre Wünsche bitte per Telefax oder
Internet unter www.kueppersbusch.de
mit.
Österreich:
Küppersbusch Ges. m. b. H.
Eitnergasse 13
1230 Wien
Telefon: (01) 8 66 80 - 15
Telefax: (01) 8 66 80 - 50
Internet: www.kueppersbusch.at
Sie erreichen uns:
Montag bis Freitagvon 8
00
Uhr bis 17
00
Uhr
Außerhalb der Dienstzeiten teilen Sie uns Ihre Wünsche bitte per Telefax oder
Internet unter www.kueppersbusch.at
mit.
Bitte beachten Sie:
Damit unser Kundendienst Reparaturen sorgfältig vorbereiten und die benötig-
ten Ersatzteile bereitstellen kann, benötigen wir bei Ihrer Kundendienstanforde-
rung die folgenden Informationen:
1. Ihre genaue Anschrift
2. Ihre Telefon- und ggf. Telefaxnummer
3. Wann kann der Kundendienst Sie besuchen?
4. Die genaue Gerätebezeichnung: Mod. und F.-Nr. (Typenschild und/oder Kauf-
beleg zu Rate ziehen)
5. Das Kaufdatum oder Lieferdatum
6. Die genaue Beschreibung des Problemes oder Ihres Service-Wunsches
Halten Sie bitte zusätzlich Ihren Kaufbeleg bereit.
So helfen Sie uns, unnötigen Zeit- und Kostenaufwand zu vermeiden und auch
für Sie effizienter zu arbeiten.
Garantiebedingungen
Zusätzlich zu seinen Gewährleistungsansprüchen aus seinem Kaufvertrag mit
dem Händler leisten wir dem Endabnehmer direkt Garantie für Küppersbusch-
Hausgeräte. Der Umfang unserer Garantie wird nachstehend geregelt:
1. Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material- und/oder Herstel-
lungsfehler beruhen, werden nach Maßgabe der folgenden Regelungen un-
entgeltlich behoben, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und
innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den ersten Endabnehmer an-
gezeigt werden. Bei gewerblichem Gebrauch oder gleichzusetzender Bean-
spruchung beträgt die Garantiefrist lediglich 12 Monate. Für gebrauchte
Geräte gilt ebenfalls die Frist von 12 Monaten. Tritt der Mangel innerhalb
von 6 Monaten ab Lieferung auf, wird vermutet, dass es sich um einen Ma-
terial- oder Herstellungsfehler handelt.
2. Für leicht zerbrechliche Teile, wie z.B. Glas, Kunststoff und Glühlampen, wird
keine Garantie übernommen. Geringfügige Abweichungen von der Soll-Be-
schaffenheit, die für den Wert und die Gebrauchstauglichkeit des Geräts un-
erheblich sind, begründen keinen Garantieanspruch. Ebenso wenig leisten
wir Garantie bei Schäden aus chemischen und elektrochemischen Einwir-
kungen von Wasser sowie allgemein ungewöhnlichen Umweltbedingungen
oder sachfremden Betriebsbedingungen oder wenn das Gerät mit ungeeig-
neten Stoffen in Berührung gekommen ist. Schließlich leisten wir auch kei-
ne Garantie, wenn die Mängel am Gerät auf Transportschäden, die nicht von
uns zu vertreten sind, auf nicht fachgerechte Installation und Montage, auf
Fehlgebrauch, auf mangelnde Pflege oder auf Nichtbeachtung der Bedie-
nungs- oder Montagehinweise zurückzuführen sind.Der Garantieanspruch
erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe in das Gerät von Personen vorge-
nommen werden, die hierzu nicht von uns ermächtigt sind, oder wenn un-
sere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen
werden, die keine Originalteile sind, und dadurch ein Defekt verursacht wur-
de.
3. Unsere Garantieleistung besteht darin, dass wir nach unserer Wahl entwe-
der mangelhafte Teile unentgeltlich instandsetzen oder durch einwandfreie
Teile ersetzen. Instandsetzungen werden nach Möglichkeit am Aufstellungs-
ort vorgenommen. Zur Reperatur anstehende Geräte sind so zugänglich zu
machen, daß uneingeschränkt Handhabung, Ausbau und Einbau durch die
Techniker möglich ist und keine Beschädigungen an Möbeln, Bodenbelag
etc. entstehen können. Bei Geräten, die nicht nach unseren Einbaurichtlini-
en montiert sind werden die anfallenden Zusatzleistungen in Rechnung ge-
stellt. In jedem Fall der Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist der
Kaufbeleg vorzulegen und das Kauf- und – soweit hiervon abweichend –
das Lieferdatum nachzuweisen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum
über.
4. In Fällen, in denen die Nachbesserung fehlschlägt oder von uns abgelehnt
wird, liefern wir innerhalb der obengenannten Garantiezeit auf Wunsch des
Endabnehmers kostenfrei gleichwertigen Ersatz. Dabei behalten wir uns für
den Fall der Ersatzlieferung die Geltendmachung einer angemessenen Nut-
zungsentschädigung für die bisherige Nutzungszeit vor.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist
noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für einge-
baute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
6. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz au-
ßerhalb des Gerätes entstandener Schäden, sind – mit Ausnahme der Haf-
tung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen
beruhen - ausgeschlossen.
Diese Garantiebedingungen gelten grundsätzlich nur für in Deutschland gekauf-
te Geräte. Soweit wir in dem entsprechenden Land über ein Kundendienstnetz
verfügen, gelten diese Garantiebedingen auch für ins Ausland verbrachte Gerä-
te, vorausgesetzt sie weisen die technischen Voraussetzungen, wie z.B. Span-
nung, Frequenz, Gasart, für das entsprechende Land auf und sind für die
jeweiligen Klima- und Umweltbedingungen geeignet. Für im Ausland gekaufte
Geräte gelten die von unserer jeweils zuständigen Auslandsgesellschaft oder
Landesvertretung herausgegebenen Garantiebedingungen, die über den Fach-
händler oder direkt bei unserer Auslandsgesellschaft oder Landesvertretung an-
gefordert werden können.
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