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8 GWS 307, GKS 324, GKS 644, GKS 954
Montage und
Installation
Sicherheitshinweise
Dieses Gerät muss nach den geltenden Bestimmungen installiert werden
und darf nur in gut belüfteten Räumen benutzt werden. Vor Installation und
Inbetriebnahme des Gerätes sind die Anleitungen zu beachten.
Achtung! Die zum Anschluss der Geräte zugelassene Kategorie kann regio-
nal unterschiedlich sein. Im Zweifelsfall ist beim örtlichen Gasversorgungs-
unternehmen anzufragen, welche Gaskategorie in Betracht kommt.
Vor dem Anschluss des Gerätes ist zu prüfen, ob die örtlichen Anschlussbe-
dingungen (Gasart und Gasdruck) und die Geräteeinstellung übereinstim-
men. Bei Abweichungen muss das Gerät entsprechend umgestellt werden!
Die Einstellwerte für dieses Gerät sind auf einem Hinweisschild (oder auf
dem Geräteschild) angegeben. Die Einstellwerte befinden sich auch in die-
ser Anleitung im Abschnitt „Technische Daten“ (Seite 13).
Beim Anschluss an das Gasnetz sind insbesondere die einschlägigen Vor-
schriften und Richtlinien der Institutionen des Landes zu beachten, in dem
das Gerät betrieben wird. Dies sind z. B.:
DVGW-TRGI 1986/96: Technische Regeln für Gasinstallation (Deutschland)
TRF 1996: Technische Regeln Flüssiggas (Deutschland)
ÖVGW-TRGI und TRG 2 Teil 1: Technische Regeln (Österreich)
SVGW-Gasleitsätze G1 (2005): Gasinstallation (Schweiz)
EKAS-Richtlinie Nr. 1942: Flüssiggas, Teil 2 (Schweiz)
(EKAS: Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit)
Vorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF)
(Schweiz)
Vorschriften der örtlichen Gasversorgungsunternehmen sowie Behörden
(z. B. zum Feuerschutz) sind ebenfalls zu beachten.
Die gesetzlichen Vorschriften und Anschlussbedingungen des örtlichen
Elektroversorgungsunternehmens müssen vollständig eingehalten werden.
Anschluss und Inbetriebnahme sowie Reparatur und Ein- und Umstellarbei-
ten dürfen nur von einem zugelassenen Gas-Installateur nach den gelten-
den Sicherheitsbestimmungen vorgenommen werden. Dabei sind die
gesetzlich anerkannten Vorschriften und die Anschlussbedingungen des
örtlichen Gas-Versorgungsunternehmens vollständig einzuhalten.
Unsachgemäß ausgeführte Arbeiten gefährden die Sicherheit des Benut-
zers!
Dieses Gerät wird nicht an eine Abgasführung angeschlossen. Es muss
nach den geltenden Installationsbedingungen aufgestellt und angeschlos-
sen werden.
Besonders zu beachten sind geeignete Belüftungsmaßnahmen.
Gerät bei Nichtzugänglichkeit des Anschlusssteckers durch LS-Schalter, Si-
cherungen oder Schütze mit mindestens 3 mm Kontaktöffnungsweite absi-
chern.
Bei Anschluss und Reparatur ist das Gerät mit einer der vorstehend ge-
nannten Einrichtungen stromlos zu machen. Bei Reparaturen an gasführen-
den Einrichtungen ist grundsätzlich die Energiezufuhr abzustellen.
Wenn die Netzanschlussleitung dieses Gerätes beschädigt wird, muss sie
durch eine besondere Anschlussleitung ersetzt werden, die vom Hersteller
oder seinem Kundendienst erhältlich ist.
Sicherheitshinweise (Fortsetzung)
Der Schutzleiter muss so lang bemessen sein, dass er bei Versagen der
Zugentlastung erst nach den stromführenden Adern des Anschlusskabels
auf Zug beansprucht wird.
Bei der Umstellung von Erdgas auf Flüssiggas müssen in jedem Fall die Dü-
sen der Kochstellenbrenner gewechselt werden. Dies gilt auch für den um-
gekehrten Fall. Die Umstellung darf nur von einem zugelassenen Fachmann
durchgeführt werden.
Änderungen am Gerät sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Her-
stellers erlaubt.
Am eingebauten Gerät dürfen betriebsisolierte Teile nicht berührbar sein.
Einbauvoraussetzungen
Bei Anschlusswerten kleiner 11 kW
Der Aufstellungsraum muss einen Rauminhalt von min. 20 m³ haben und
durch ein Fenster oder ein Tür ins Freie gelüftet werden können.
Bei Anschlusswerten größer 11 kW
Der Aufstellungsraum muss einen Rauminhalt von min. 4 m³ pro kW Nenn-
belastung haben und durch ein Fenster oder eine Tür ins Freie gelüftet wer-
den können und mit einer Abluft-Dunstabzugseinrichtung, die über ein
Mindest-Fördervolumen von 15 m³/h pro kW Nennbelastung verfügt, aus-
gerüstet sein. Entsprechende Zuluftöffnungen aus dem Freien müssen vor-
handen sein.
Bei dieser Auslegung kann die Betrachtung des unmittelbaren Verbren-
nungsluftverbundes herangezogen werden.
Das Kochfeld wird in einen Arbeitsplattenausschnitt eingebaut, der entspre-
chend den nachfolgend angegebenen Einbaumaßen herzustellen ist.
Der seitliche Abstand zu Hochschränken muss mindestens 60 mm betragen.
Aus arbeitstechnischen Gründen sollte jedoch ein Abstand von ca. 300 mm
nicht unterschritten werden.
Die Wandabschlussleiste muss aus hitzebeständigem Material bestehen und
darf im Bereich des Kochfeldes nicht mit Steckdosen versehen sein. Empfohlen
wird eine Kunststoffträgerleiste mit einer Deckleiste aus Aluminium. Die auf der
Arbeitsplatte aufliegende Schenkellänge darf 30 mm nicht überschreiten.
Die Wand oberhalb der Kochfläche muss aus nichtbrennbarem Material beste-
hen. Holz, Kunststoff, PVC-Folien etc. entsprechen nicht diesen Anforderungen.
Bei normalem Gebrauch können auf die umgebenden Möbelteile Abstrahlungs-
temperaturen von 65°C über Raumtemperatur einwirken. Die Möbelteile müs-
sen mindestens diesen Anforderungen entsprechen.
Bei angrenzenden Möbeln muss der Kunststoffbelag bzw. das Furnier mit hitze-
beständigem Kleber (100 °C) verarbeitet sein.
Der Mindestabstand von Hängeschränken über der Kochfläche beträgt
650 mm. Bei Dunstabzugshauben gelten die Angaben des Herstellers.
Das ordnungsgemäß eingebaute Kochfeld ist auf der Unterseite durch eine Ab-
deckung (K-Boden) so zu schützen, dass eine zufällige Berührung der Kochfeld-
unterseite nicht möglich ist.
Diese Abdeckung darf nur mit Werkzeug abnehmbar sein.
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