Hinweis zur
Verpackungsentsorgung
Die verwendeten Verpackungshilfsmittel sind mit Ausnahme von Holzwerkstoffen recy-
clingfähig und sollten grundsätzlich der Wiederverwertung zugeführt werden.
– Papier-, Pappe- und Wellpappeverpackungen, sowie
– Kunststoffverpackungsteile
in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter geben. Solange solche in Ihrem Wohngebiet noch
nicht vorhanden sind, können Sie diese Materialien zum Hausmüll geben.
Als Packshilfsmittel werden nur recyclingfähige Kunststoffe verwendet, z.B.:
In den Beispielen steht:
PE für Polyethylen**
02 = PE - HD
04 = PE - LD
PP für Polypropylen
PS für Polystyrol
Zu dieser Aufstellung und Gebrauchsanweisung gehört eine separat beiliegende Bedie-
nungsanleitung für den Ölregler.
Grantiebedingungen und Kundendienststellen können einer eigenen Beilage entnom-
men werden.
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