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7. LUFTZUSTROM AM INSTALLATIONSORT WÄHREND DER VERBRENNUNG
Da diese Heizungsgeräte ihre Verbrennungsluft aus dem Installationsraum erhalten, ist es VERBINDLICH, dass in diesen Raum eine
ausreichende Luftmenge zugeführt wird. Im Falle von hermetisch dichten Fenstern und Türen (z.B. nach dem Kriterium der Energieersparnis
gebaute Häuser) ist es möglich, dass der Eintritt von Frischluft nicht mehr gesichert ist, was den Zug des Geräts, Ihr Wohlbenden und
Ihre Sicherheit beeinträchtigt. Daher ist eine zusätzliche Frischluftzufuhr zu sichern, und zwar mithilfe eines Außenlufteintritts, der in der
Nähe des Geräts anzubringen ist, oder durch eine Rohrleitung für die Verbrennungsluft, die nach außen oder in einen nahen belüfteten
Raum – mit Ausnahme eines Kesselraums oder einer Garage (VERBOTEN) – führt.
WICHTIG: Um eine bessere Raumsauerstoffanreicherung zu haben, kann die Verbrennungsluft des Ofens/Kamins durch die Verbindung
an die aussere Abluft direkt von Außen entnommen werden (siehe Abbildung 8 auf Seite 43 - Abschnitt: MAßE).
Das Verbindungsrohr muss glatt sein und einen Mindestdurchmesser von 120 mm besitzen, es darf höchstens 4 m lang sein und nicht
mehr als drei Rohrbögen aufweisen. Falls es direkt nach außen führt, muss es mit einem geeigneten Windbrecher ausgestattet sein.
Der Eintritt der Verbrennungsluft in den Installationsraum darf während des Betriebs des Heizungsherds nicht verstopft sein. Es ist unbedingt
notwendig, dass in die Räume, in denen Heizungsgeräte mit natürlichem Kaminzug betrieben werden, so viel Luft zugeführt wird wie für die
Verbrennung erforderlich ist, d.h. bis zu 20 m³/h. Die natürliche Luftzirkulation muss durch einige feste Öffnungen nach außen gesichert
sein, deren Größe von den diesbezüglich geltenden Bestimmungen festgelegt wird. Bitten Sie den Schornsteinfeger Ihres Vertrauens um
Informationen. Die Öffnungen müssen durch Gitter geschützt sein und dürfen niemals verstopft sein. Eine in demselben oder in einem
angrenzenden Raum installierte Abzugshaube verursacht einen Unterdruck im Raum. Dieser führt zum Austritt von Verbrennungsgasen
(dichter Rauch, Geruch), daher muss eine größere Frischluftzufuhr gesichert werden.
Der Unterdruck einer Abzugshaube kann im schlimmsten Fall den Rauchabzug des Heizungsherds in einen Außenlufteintritt
verwandeln und die Rauchgase in den Raum saugen, was schwerste Folgen für die Personen haben kann.
6.2. ANSCHLUSS AN DEN SCHORNSTEIN
Die Geräte mit selbstschließender Tür (Bauart 1) müssen - außer beim Nachfüllen von Brennstoff und der eventuellen Entfernung der
Asche - unbedingt mit geschlossener Feuerraumtür betrieben werden.
Die Geräte ohne automatische Türschließung (Bauart 2) müssen an einen eigenen Rauchabzug angeschlossen werden. Der Betrieb mit
offener Tür ist nur unter Beaufsichtigung zulässig.
Der Heizungsherd ist mit einer oberen Rauchableitung ausgestattet. Das Verbindungsrohr zum Anschluss an den Kamin muss so kurz
wie möglich sein, und die Verbindungsstellen der einzelnen Rohre müssen hermetisch sein. Der Anschluss an den Kamin muss mit
stabilen und robusten Rohren, muss sämtlichen geltenden und vom Gesetz vorgesehenen Normen und Vorschriften entsprechen,
erfolgen. Das Rauchabzugsrohr muss hermetisch am Kamin befestigt werden. Der Innendurchmesser des Verbindungsrohrs muss dem
Außendurchmesser des Rauchabzugsstutzens des Heizungsherds entsprechen. Dies gewährleisten Rohre nach DIN 1298.
ACHTUNG: im Hinblick auf den Anschluss an den Schornstein und brennbare Materialien muss man die Bestimmungen der Regel
UNI10683 einhalten. Der Schornsteinrohr muss von entzündlichen und wärmeempndlichen Materialen durch eine passende Isolierung
oder ein Luftzwischenraum entfernt sein.
Der Unterdruck des Kamins (ZUG) muss mindestens 12 Pa Pascal (=1.2 mm Wassersäule) betragen. Die Messung muss immer bei
warmem Gerät erfolgen (nominale Heizleistung). Wenn der Unterdruck 17 Pascal übersteigt, muss er durch Einbau eines zusätzlichen
Zugreglers (Drosselklappe) am Abzugsrohr oder im Schornstein verringert werden, laut den geltenden Vorschriften.
Für ein einwandfreies Funktionieren des Geräts ist es erforderlich, dass am Installationsort genügend Verbrennungsluft zugeführt wird
(siehe Abschnitt 7).
6.3. ANSCHLUSS AN DEN RAUCHABZUG EINES OFFENEN KAMINS
Der Rauchkanal ist der Rohrabschnitt, der das Heizungsprodukt mit dem Rauchabzug verbindet. Bei der Verbindung sind diese einfachen,
aber äußerst wichtigen Grundsätze zu beachten:
Auf keinen Fall darf ein Rauchkanal benutzt werden, der einen geringeren Durchmesser als die Ausgangsmanschette hat, mit dem
das Heizungsprodukt ausgestattet ist.
Jeder Meter eines horizontalen Verlaufs des Rauchkanals verursacht einen merklichen Lastverlust, der gegebenenfalls durch eine
Erhöhung des Rauchabzugs auszugleichen ist;
Der horizontale Abschnitt darf in keinem Fall 2m überschreiten (UNI 10683);
Jeder Bogen des Rauchkanals verringert den Zug des Rauchabzugs erheblich, was gegebenenfalls durch dessen angemessene
Erhöhung des Rauchabzugs auszugleichen ist.
Die Norm UNI 10683 ITALIA sieht vor, dass es in keinem Fall mehr als 2 Bögen oder Richtungsänderungen einschließlich der
Mündung in den Rauchabzug – sein dürfen.
Wenn der Rauchabzug eines offenen Kamins benutzt werden soll, muss die Haube unter der Stelle der Einmündung des Rauchkanals
hermetisch verschlossen werden (Pos. A Abbildung 5 auf Seite 42).
Wenn der Rauchabzug zu groß ist (z.B. 30x40 oder 40x50 cm), muss er mit einem Rohr aus rostfreiem Stahl von mindestens 200mm
Durchmesser verrohrt werden (Pos. B), wobei darauf zu achten ist, den verbliebenen Raum zwischen dem Rohr und dem Rauchabzug
unmittelbar unter dem Schornstein fest zu schließen (Pos. C).
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