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Sicherheitshinweise
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1.4 Gefahren durch unzureichende Verbrennungsluft
Beziehen Feuerstätten ihre Verbrennungsluft aus dem Wohnraum bzw. aus dem Gebäude, muss in
jedem Fall ständig ausreichend Luft in diese Räume nachströmen können. Lüftungsanlagen oder weitere
Feuerstätten dürfen die Luftversorgung dabei nicht stören oder beeinträchtigen.
Während des Betriebes darf die vorgesehene Verbrennungsluftöffnung nicht geschlossen, gedrosselt,
verengt, verdeckt oder zugestellt werden (z.B. Umluftgitter, Umluftbögen usw.).
Luftabsaugende Anlagen (z.B. Lüftungsanlage, Dunstabzugshaube, Abluft-Wäschetrockner, zentrale
Staubsaugeranlagen), die zusammen mit der Feuerstätte im selben Raum oder Raumluftverbund betrieben
werden, können die Verbrennungsluftversorgung und die Abgasabführung empfindlich stören.
Für einen trotzdem sicheren Betrieb der Feuerstätte empfehlen wir unsere allgemein bauaufsichtlich
zugelassene Sicherheitseinrichtung LEDA-Unterdruck-Controller LUC 2. Dieses Gerät überwacht ständig die
vorhandenen Druckverhältnisse und würde bei Bedarf die Lüftungsanlage abschalten, bevor gefährlich viel
Abgas in den Wohnraum austreten könnte.
Werden im Gebäude entsprechende Veränderungen geplant und vorgenommen, können die Bedingungen
für einen sicheren und vorgesehen Betrieb der bestehenden Feuerstätte erheblich gestört werden. Die
notwendigen Voraussetzungen für einen zulässigen und problemlosen Betrieb müssen daher bei nachträg-
lichen Veränderungen durch einen entsprechenden Fachmann erneut geprüft werden.
Solche Veränderungen können z.B. sein:
Einbau einer weiteren Feuerstätte am selben oder an einem anderen Schornstein,
bauliche Veränderungen des Schornsteins,
Einbau oder Umbau von Lüftungsgeräten, z.B. Dunstabzugshaube, WC- oder Bad-Entlüfter,
Der Feuerstätte muss immer ausreichend Verbrennungsluft zuströmen können!
Luftabsaugende Anlage können die Verbrennungsluftversorgung stören!
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