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Unzulässige Brennstoffe
Das Bundesimmissionsschutzgesetz stellt das Verfeuern von Abfällen und Reststoffen in häuslichen
Feuerstätten ausdrücklich unter Strafe. Abfälle, Hackschnitzel, Hobel- und Sägespäne, Rinden- und
Spanplattenabfälle, beschichtetes, lackiertes, imprägniertes oder oberfl ächenbehandeltes Holz dürfen nicht
verbrannt werden.
Falsche Brennstoffe führen mit ihren Verbrennungsrückständen zu Luft- und Umweltbelastungen und
wirken sich auch negativ auf die Funktion und Lebensdauer des Schornsteins und der Feuerstätte aus.
Daraus ergeben sich nicht selten hohe Störanfälligkeit und unnötig schneller Verschleiß. Kostenaufwendige
Sanierungsmaßnahmen oder sogar einen Austausch des Ofens können die unangenehmen Folgen sein.
Schornsteinfeger haben zudem ein gutes Auge für Spuren solcher Umweltsünden. Ein- bis viermal im Jahr
kontrolliert der Schornsteinfeger den Schornstein. Wenn die Feuerstätte richtig bedient und ausschließlich
mit trockenem Brennholz betrieben wird, lässt sich ein übermäßiger Rußansatz verhindern und minimiert so
auch den Reinigungsaufwand und die damit verbundenen Kosten der notwendigen Kehrarbeiten.
Im Rahmen der Überprüfungen gemäß 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) wird zudem der
Brennstoff und dessen Lagerort durch den Schornsteinfeger kontrolliert.
Anzündhilfen
Zum Anzünden empfehlen wir Reisig, Kleinholz und unsere praktischen Anzündwürfel LEDA FeuerFit!
Spalten Sie Brennholz zum Anzünden entsprechend klein (keine Rundlinge). Schmale Holzscheite, vor allem
aus Weichholz, haben zwar eine kurze Brenndauer, eignen sich aber sehr gut zum Anzünden.
Manche Anzündhilfen (z.B. diverse Grillanzünder) beinhalten leicht fl üchtige Substanzen, die nicht für die
Verwendung in geschlossenen Räumen gedacht sind. Diese Stoffe belasten die Raumluft und sind unter
Umständen gesundheitsschädlich.
Das Verbrennen von Abfällen ist unzulässig und schädlich für Umwelt und Feuerstätte. Beim
Verbrennen ungeeigneter Brennstoffe oder von Abfällen erlischt die Gewährleistung!
Das Verbrennen von Flüssigkeiten, üssigen Brennstoffen und fl üssigen Anzündhilfen
ist verboten und gefährlich!
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